2023 Update: Geringwertige Wirtschaftsgüter & Investitionsfreibetrag bei klimafreundlichen Investitionen

Was hat sich 2023 verändert? Die Erhöhung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter auf € 1.000 und die Möglichkeit, einen erhöhten Investitionsfreibetrag bei klimafreundlichen Investitionen in Anspruch zu nehmen sind der Kern dieses Beitrags. 

Erhöhung Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter

Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird ab 1.1.2023 von derzeit € 800 auf € 1.000 angehoben werden. Diese Maßnahme wirkt sich nicht nur bei den betrieblichen Einkünften, sondern etwa auch bei den Werbungskosten aus unselbständiger Tätigkeit aus.

Investitionsfreibetrag ab 2023

Wir haben Sie bereits mehrfach über die neue Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Investitionsfreibetrages (IFB) ab dem 1.1.2023 informiert.

Der Investitionsfreibetrag führt zu einer zusätzlichen Abschreibung von 10% (bei klimafreundlichen Investitionen 15%) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Anlagegüter (für maximal € 1 Mio Anschaffungskosten pa). In einer aktuellen Anfragebeantwortung wurden nun Detailfragen zum IFB bei der Anschaffung von Fahrzeugen klargestellt:

  • Die Anschaffung eines E-KFZ ist weder nach dem Kaufvertragsdatum noch der Zulassung zu beurteilen. Es ist der Zeitpunkt der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht maßgeblich, das wird daher in der Regel die Übergabe
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter kommen analog zur Sichtweise des Gewinnfreibetrags nicht in den Genuss eines Freibetrags. Daher sind E-Vorführfahrzeuge vom Investitionsfreibetrag ausgeschlossen.
  • Für ein E-Leasingfahrzeug kann der Investitionsfreibetrag vom jeweiligen wirtschaftlichen Eigentümer geltend gemacht werden.

Weitere Klarstellungen werden im EStR-Wartungserlass 2022 zu lesen sein, der Anfang 2023 veröffentlicht werden soll. In einer Verordnung sollen die dem Bereich der Ökologisierung zuordenbaren Investitionen präzisiert werden, wobei sich das Finanzamt dabei fachspezifischer Experten bedienen kann.

Der Investitionsfreibetrag steht grundsätzlich auch für aktivierte Teilbeträge der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu. Für bereits im Jahr 2022 aktivierte Teilbeträge kann der Investitionsfreibetrag bei Anschaffung/Herstellung nach dem 31.12.2022 noch geltend gemacht werden.
SW-Tipp

Bausparprämie 2023

Die Höhe der Bausparprämie beträgt auch für das Kalenderjahr 2023 unverändert 1,5% der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge. Das sind € 18 Prämie.

Die Autobahnvignette für 2023

Die um 2,8% erhöhten Preise für die neue Autobahnvignette in der Farbe Purpur betragen für den Zeitraum 1.12.2022 bis 31.1.2024:

in € Jahresvignette 2-Monats-Vignette 10-Tages-Vignette
einspuriges Kfz 38,20 14,50 5,80
mehrspuriges Kfz bis 3,5 t 96,40 29,00 9,90

E-Card Serviceentgelt 2023

Das Serviceentgelt für die e-card fällt für Personen an, die am 15. November in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Für 2023 war am 15.11.2022 ein Serviceentgelt von € 12,95 fällig.

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