Was die beschlossene ökosoziale Steuerreform 2022 Unternehmern und Selbstständigen bringt
Der Nationalrat hat am 20. Jänner die ökosoziale Steuerreform 2022 mehrheitlich beschlossen. Die CO2-Bepreisung soll durch den Klimabonus abgefedert werden. Durch Senkung der Lohn- und Einkommensteuertarife und Erhöhung des Gewinnfreibetrags sowie Senkung der Körperschaftssteuer sollen Anreize für Unternehmer und Selbstständige geschaffen werden.
Im Zentrum der Steuerentlastung steht die Ökologisierung. Die Regierungsparteien sprachen von der „größten Steuerentlastung der Zweiten Republik“ und von einer „Revolution des Steuersystems“. In den Oppositionsparteien war von „Mogelpackung“ die Rede.
Unter anderem sind davon umfasst:
- die Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer von 35% auf 30% bzw. 42 % auf 40 %
- Anhebung des Gewinnfreibetrags von 13% auf 15%,
- die Senkung der Körperschaftssteuer von 25 % auf 23 %
- Eine Reduzierung des Beitrages in der Krankenversicherung für Selbstständige und niedrige Einkommen
Ökosoziale Steuerreform 2022 bringt Einführung einer CO2-Bepreisung
Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 werden die zweite und dritte Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer gesenkt sowie GeringverdienerInnen über die Erhöhung des Sozialversicherungs-Bonus und des Pensionistenabsetzbetrags entlastet. Dazu kommt die Reduzierung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung für selbstständig Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen. Ein eigenes Gesetz wurde darüber hinaus für den Regionalen Klimabonus geschaffen, der die neue CO2-Bepreisung abfedern soll.
Konkret werden die Lohn- und Einkommensteuer von 35% auf 30%, bzw. von 42% auf 40% reduziert. Zudem wird der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag von 13% auf 15% angehoben, die stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer (KÖSt) von 25% auf 23% umgesetzt und ein neuer Investitionsfreibetrag eingeführt. Familien werden durch die Erhöhung des Familienbonus Plus von 1.500 auf 2.000 € sowie des Kindermehrbetrags von 250 auf 450 € pro Kind und Jahr entlastet.
Die Regierungsfraktionen haben zudem im Laufe der Debatte zwei Abänderungsanträge eingebracht. Um niedrige und mittlere Einkommen der selbstständig Erwerbstätigen sowie der nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz Versicherten finanziell zu entlasten, soll es eine jährliche Gutschrift für jene geben, die eine Beitragsgrundlage von 2.900 € nicht übersteigen. Zudem soll die Absenkung des fiktiven Ausgedinges eine Verbesserung für kleine bäuerliche Pensionen bringen. Der zweite Abänderungsantrag soll Rechtssicherheit bei der nachträglichen Übertragung von Wohnobjekten in das (Mit)-Eigentum schaffen.
Wir werden demnächst weitere Details dazu veröffentlichen.
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