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Warum die A1-Bescheinigung bei Dienstreisen von Arbeitnehmern innerhalb der EU und ins EU-Ausland immer griffbereit sein sollte
Dienstnehmer müssen grundsätzlich dort sozialversichert sein, wo ihre Tätigkeit stattfindet. Ausnahmen werden in der A1-Bescheinigung dargelegt. Liegt diese nicht vor, droht ein Verfahren nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz.
Beispiel:…