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Bis wann muss der Jahresabschluss 2018 von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuchgericht einlangen?
Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahres-/Konzernabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag an das Firmenbuchgericht zu übermitteln. Die Abschlüsse zum 31.12.2018 sind daher bis zum 30.9.2019 offenzulegen. Die…