Änderungen Sozialversicherung 2020: e-card und Werte der Sozialversicherung NEU
Neues Jahr. Neue Werte der Sozialversicherung. Neue e-card. Mit 2020 erhöhen sich Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenze. Außerdem werden alle neuen e-cards mit einem Foto der versicherten Person ausgegeben.
Die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2020 finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Höchstbeitragsgrundlage |
monatlich |
€ 5.370,00 |
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen |
jährlich |
€ 10.740,00 |
Höchstbeitragsgrundlage freie DN ohne SZ, GSVG, BSVG |
monatlich |
€ 6.265,00 |
Geringfügigkeitsgrenze |
monatlich |
€ 460,66 |
Quelle: ögsw-Klienteninfo 06/2019
Die Auflösungsabgabe über derzeit € 131 bei Kündigung durch den Dienstgeber oder einvernehmlicher Auflösung entfällt mit Ende 2019.
Die neue e-card mit Foto des Versicherten
Ab 1.1.2020 muss auf allen neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards, die an Personen ausgegeben werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dauerhaft ein Lichtbild angebracht werden. Personen, die bis 31.12.2031 im Jahr der Ausstellung der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben bzw. in Pflegestufe 4 oder höher eingestuft sind, sind von der Verpflichtung ausgenommen, ein Foto abzugeben. Bis 31. Dezember 2023 müssen alle e-cards, auf denen noch kein Lichtbild angebracht ist, ausgetauscht werden.
Damit jetzt nicht jeder der Sozialversicherung (SV) ein Foto übersenden muss, kann die SV Lichtbilder aus bestehenden behördlichen Beständen wie zB vom Reisepass, Personalausweis oder dem Scheckkartenführerschein verwenden. Sofern dort kein Lichtbild vorhanden ist, müssen die betreffenden Personen innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der e-card ein Foto beibringen. Unter dem Link https://www.chipkarte.at/ecfoto/?portal=ecardportal&contentid=10007.835042 können Sie prüfen, ob von Ihnen ein Foto vorhanden ist.