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Vorübergehende Erleichterungen für Dienstgeber durch die Österreichische Gesundheitskasse

Zu den vorübergehende Erleichterungen für Dienstgeber durch die Österreichische Gesundheitskasse zählen, dass ausständige Beiträge nicht gemahnt werden, eine automatische Stundung erfolgt und die Ratenzahlung formlos akzeptiert wird. Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen und Insolvenzanträge werden nicht gestellt. 

Die aktuelle außergewöhnliche Situation und die damit verbundenen Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfordern auch in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) außergewöhnliche Schritte. Die angeordneten Notmaßnahmen der Regierung können zu drastischen Engpässen bei der Liquidität der Betriebe, bis hin zum gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel führen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bestehen bleibt.

Die ÖGK unterstützt die Betriebe mit einigen ganz wesentlichen Zahlungserleichterungen, um diese Notsituation gemeinsam im Sinne der österreichischen Wirtschaft bewältigen zu können.

Folgende Maßnahmen sind seit 16. März 2020 in Kraft:

  • Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
  • Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
  • Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
  • Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
  • Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.

Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden.

Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres, voraussichtlich aber zumindest für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020. Klarstellende gesetzliche Regelungen sind geplant und demnächst zu erwarten.

Bei Fragen oder Unklarheiten können sich Dienstgeber an die Dienstgeberservicestelle der ÖGK wenden, weitere Infos gibt es auch auf der Website

Mehr Informationen erhalten Sie im aktuellen Artikel zu arbeitsrechtlichen und abgabenrechtlichen Fragen durch die aktuelle Situation. 

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung und versuchen zu unterstützen, so gut wir können!

Kontaktieren Sie uns gerne aus ganz Österreich in unserer Steuerberatungskanzlei in Graz unter +43 316 23 21 29 – 00 oder schreiben Sie uns.