Bis wann die Anträge zur Rückerstattung der Vorsteuer des Jahres 2018 für EU-Staaten einzureichen sind

Ende September läuft die Frist zur Erstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der EU für das Jahr 2018 aus. Die Anträge in der EU sind spätestens bis 30.9.2019 über FinanzOnline einzureichen. 

Für die Erstattung von Vorsteuern des Jahrs 2018 in EU-Mitgliedsstaaten endet die Frist am 30.9.2019. Die Anträge in der EU sind zwingend über das lokale elektronische Portal (für alle österreichischen Unternehmer somit via FinanzOnline) einzureichen.

  • Grundsätzlich sind Rechnungen mit einer Bemessungsgrundlage von mind. € 1.000 bzw. Tankbelege über € 250 einzuscannen und dem Antrag als PDF-File beizufügen. Dabei gilt es die maximale Datengröße bei Einreichung über FinanzOnline von 5 MB zu beachten.
  • Unterjährig gestellte Anträge müssen Vorsteuern von zumindest €400 enthalten.   Bezieht sich ein Antrag auf ein ganzes Kalenderjahr bzw auf den letzten Zeitraum eines Kalenderjahres, so müssen die Erstattungsbeträge zumindest € 50 betragen.

TIPP: Berücksichtigen Sie eine ausreichende Pufferzeit bei der Einreichung der Anträge, um im Falle von unvorhergesehenen Problemen (zB technische Übermittlungsschwierigkeiten aufgrund unvollständiger Angaben oder zu großer Datenvolumina) den korrekten Antrag dennoch rechtzeitig zu übermitteln. Bei Direkteingabe im FinanzOnline ist die Anzahl auf 40 Belege pro Antrag beschränkt.

Wichtige Links: 

Amtliches Formular 1222 und 1223 https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/dienstleistungen/formulare-pdf.html#-719672166)

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne aus ganz Österreich in unserer Steuerberatungskanzlei in Graz unter +43 316 23 21 29 – 00 oder schreiben Sie uns. 

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