Mein Dienstauto, meine Dienstwohnung, mein Geld
Dienstauto und Dienstwohnung gehören zu den häufigsten Sachbezügen in Österreich. Was muss 2019 für welches Auto angesetzt werden? Für welchen Fahrzeugtyp steht der volle Vorsteuerabzug zu? Welchen Sachbezug löst die Dienstwohnung aus?
Der Verkehrsabsetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag, der (wie alle Steuerabsetzbeträge) die Einkommensteuer kürzt. Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 400 Euro pro Jahr. Besteht auch ein Anspruch auf ein Pendlerpauschale und übersteigt das Einkommen nicht 12.200 Euro im Kalenderjahr, erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag auf 690 Euro. Bei Einkommen zwischen 12.200 Euro und 13.000 Euro pro Jahr vermindert sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig einschleifend auf 400 Euro.
ZUSCHLAG ZUM VERKEHRSABSETZBETRAG
Ab der Veranlagung 2021 erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag um 650 Euro (400 Euro im Jahr 2020) (Zuschlag), wenn das Einkommen der/des Steuerpflichtigen 16.000 Euro (15.500 Euro im Jahr 2020) im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Zuschlag vermindert sich zwischen Einkommen von 16.000 Euro und 24.500 Euro (15.500 Euro und 21.500 Euro im Jahr 2020) gleichmäßig einschleifend auf null. Der Zuschlag zum Verkehrabsetzbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.
ELEKTROAUTOS BESONDERS BEGÜNSTIGT
Elektroautos sind wegen der fehlenden CO2-Emissionen nicht NoVA-pflichtig und von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Für jene Mitarbeiter, die das arbeitgebereigene Elektroauto privat nutzen dürfen, fällt kein Sachbezug an. Die Sachbezüge im Vergleich:
Sachbezug | Fahrzeugtyp | CO2-Wert
im Zeitpunkt der Erstzulassung |
max pm | Vorsteuerabzug |
2% | alle PKW und Hybridfahrzeuge | über 121 g/km | € 960,00 | Nein |
1,5% | ökologische PKW und Hybridfahrzeuge | Anschaffung in
2016: bis 130 g/km 2017: bis 127 g/km 2018: bis 124 g/km 2019: bis 121 g/km |
€ 720,00 | Nein |
0% | Elektroautos | € 0,00 | ja |
Seit 1.1.2016 sind die Anschaffungskosten von Elektroautos vorsteuerabzugsberechtigt. Der volle Vorsteuerabzug steht Ihnen allerdings nur bei Anschaffungskosten bis maximal € 40.000 brutto zu. Zwischen € 40.000 und € 80.000 brutto gibt es einen aliquoten Vorsteuerabzug. Wichtig: Kostet das Elektroauto mehr als € 80.000 brutto, so steht kein Vorsteuerabzug zu.
Übrigens: Für ab dem 1.9.2018 erstmalig in der EU zugelassene Fahrzeuge wird der Verbrauch nach dem neuen WLTP-Messverfahren ermittelt. Daraus resultiert ein ca 20% höheren Verbrauchswert. 2019 gibt es noch keine Änderungen für die Sachbezugswerte oder die Normverbrauchsabgaben. Bis Ende 2019 erfolgt eine Rückrechnung von WLTP auf NEFZ mit Hilfe des von der EU-Kommission veröffentlichten Kalkulators (https://co2mpas.io/).
SACHBEZUG DIENSTWOHNUNG ORIENTIERT SICH UNVERÄNDERT AM RICHTWERTMIETZINS
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich jeweils an den zum 31.10. des Vorjahres geltenden Richtwertmietzinsen. Diese wurden zuletzt ab 1.4.2017 angepasst. Daher gelten 2019 unverändert zum Vorjahr folgende Sachbezugswerte für Dienstwohnungen pro Quadratmeter Wohnfläche:
Bgld | Kärnten | NÖ | OÖ | Slbg | Stmk | Tirol | Vbg | Wien | |
€/m² | 5,09 | 6,53 | 5,72 | 6,05 | 7,71 | 7,70 | 6,81 | 8,57 | 5,58 |
Ist der um ein Viertel gekürzte fremdübliche Mietzins um mehr als 100% höher als der sich aus obigen Werten ergebende Sachbezug, dann ist der um 25% verminderte fremdübliche Mietzins anzusetzen.
Die Quadratmeterwerte beinhalten auch die Betriebskosten. Werden die Betriebskosten vom Arbeitnehmer getragen, ist von den Quadratmeterwerten ein Abschlag von 25% vorzunehmen. Werden die Heizkosten vom Arbeitgeber übernommen, ist ganzjährig ein Heizkostenzuschlag von € 0,58 pro m2 anzusetzen. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers kürzen diesen Zuschlag.
Bei einer vom Arbeitgeber gemieteten Wohnung sind die oben angeführten Quadratmeterwerte der um 25% gekürzten tatsächlichen Miete (samt Betriebskosten, exklusive Heizkosten) einschließlich der vom Arbeitgeber getragenen Betriebskosten gegenüberzustellen; der höhere Wert bildet den maßgeblichen Sachbezug.
Für arbeitsplatznahe Dienstwohnungen bis zu 30 m2 ist kein Sachbezug bzw bei einer Wohnungsgröße zwischen 30 m2 und 40 m2 ein um 35% reduzierter Sachbezug anzusetzen, wenn diese Wohnung nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet.
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