Was erwartet uns durch die Steuerreform 2022

Das Bundesministerium für Finanzen hat einen Überblick über die Eckpunkte der geplanten ökosozialen Steuerreform auf der BMF-Homepage veröffentlicht, wo ein Gesetzesentwurf entstehen soll. Steuersenkungen und CO2-Bepreisung sind im Fokus.  

Hier finden Sie die Eckpunkte zur geplanten Steuerreform:

Senkung der Lohn- und Einkommensteuer (2. und 3. Stufe ab 7/2022 bzw. 7/2023)

Die zweite und dritte Steuerstufe sollen von 35 auf 30 Prozent und 42 Prozent auf 40 Prozent gesenkt werden. Davon sollen vor allem mittleren Einkommen profitieren. Die Umsetzung ist bis spätestens 2022 geplant, soll aber bereits 2021 beschlossen werden. Die erste Stufe wurde bereits 2021 rückwirkend von 25 auf 20 Prozent reduziert.

Senkung der Krankenversicherung (um 1,7 % bis Monatsbezug EUR 2.500 ab 7/2022)

Die Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge) für Arbeitnehmer werden ab 1. Juli 2022 um bis zu 1,7 Prozentpunkte reduziert. Bei einem Brutto-Monatsbezug von 500 Euro ist eine Reduktion des Beitrags um 1,7 Prozentpunkte vorgesehen. Mit steigendem Brutto-Monatsbezug sinkt dieser Wert (Einschleifregelung bis zu einem Bruttobezug von 2.500 Euro). Für Selbständige ist eine ähnliche Absenkung in Aussicht gestellt.


Mitarbeitererfolgsbeteiligung (steuerfrei bis EUR 3.000 ab 2022)

Ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell soll es Arbeitnehmer mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei pro Jahr am Gewinn eines Unternehmens beteiligt werden zu können.

Erhöhung Familienbonus Plus

Der Familienbonus wird pro Kind von 1.500 Euro auf maximal 2.000 Euro erhöht. Damit sollen vor allem Familien steuerlich entlastet werden. Hinzu kommt die Erhöhung des Kindermehrbetrags von 250 Euro auf 450 Euro.

Senkung der Körperschaftsteuer (stufenweise auf 24% ab 2023 bzw. 23% ab 2024)

Die Körperschaftsteuer (KöSt) für Unternehmen soll von derzeit 25 auf 23 Prozent gesenkt werden. Von der KöSt-Senkung profitieren rund 80.000 heimische Unternehmen. Davon haben mehr als zwei Drittel einen steuerpflichtigen Gewinn von unter 100.000 Euro und mehr als die Hälfte einen steuerpflichtigen Gewinn von unter 40.000 Euro.

Anhebung GWG-Grenze (auf EUR 1.000 ab 2023)

Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird ab 1. Jänner 2023 von 800 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Dadurch wird neben Liquiditätsvorteil für Unternehmen auch eine Verwaltungsvereinfachung bewirkt.

Investitionsfreibetrag (erhöhter Freibetrag für ökologische Investitionen)

Ab 1. Jänner 2023 gibt es einen Basis-Investitionsfreibetrag sowie einen Bonus für ökologische Investitionen (mit absolutem Deckel pro Unternehmen pro Jahr). 

Gewinnfreibetrag (erhöhter Grundfreibetrag 15% ab 2022)

Der Gewinnfreibetrag beträgt derzeit bis zu 13 % des Gewinnes und setzt sich aus einem Grundfreibetrag für Gewinne bis zu 30.000 Euro und darüber hinaus einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen. 

Ab 1. Jänner 2022 wird der Grundfreibetrag vom Gewinnfreibetrag von 13 % auf 15 % erhöht. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag beträgt unverändert 13 % des Gewinns. Das entspricht einem Entlastungsvolumen von 50 Mio. Euro.

CO²-Bepreisung und Kompensation

Eine CO2-Bepreisung für umweltschädliches Verhalten (KFZ, Industrie) soll eingeführt werden. Dadurch werden Benzin und Diesel höher besteuert und somit teurer werden

Des Weiteren ist ein Regionaler Klimabonus und die Klarstellung über die Besteuerung von Kryptowährungen auf der Agenda. 

Ein Gesetzesentwurf über die geplante Steuerreform liegt derzeit noch nicht vor. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden, sobald dieser zur Begutachtung vorliegt. Der weitere Gesetzwerdungsprozess im Parlament ist abzuwarten.