Die Frage zum Jahresbeginn: Passt die aktuelle Rechtsform meines Unternehmens noch zum Geschäftsmodell?
Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder doch Einzelunternehmen? Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine sehr individuelle Entscheidung und von grundlegender Bedeutung für Unternehmensaufbau und -wachstum. Es gibt kein Generalrezept. Viele verschieden Aspekte müssen bedacht und abgewogen werden. Ein maßgeschneidertes Beratungs- und Umsetzungskonzept verschafft hier eine optimale Entscheidungsgrundlage.
Neben den steuerlichen Aspekten gibt es noch zivilrechtliche (zB Haftungsbeschränkung), sozialversicherungsrechtliche (zB Wahl zwischen ASVG und GSVG) und betriebswirtschaftliche (zB Finanzierung der Gesellschaft) Aspekte, die ins Auge gefasst werden müssen.
Oftmals wird die Wahl der Rechtsform eng an die Möglichkeit Steuern zu sparen gebunden.
Die wesentlichsten steuerlichen Einflussfaktoren sind beispielsweise:
- Tarifstruktur und Gewinnhöhe
- Zeitpunkt der Besteuerung der Einkünfte
- Steuerliche Behandlung von Verlusten
- Steuerlicher Einfluss auf die Gewinnverwendung
- Steuerliche Behandlung von Leistungsvergütungen
- Liquidationsbesteuerung bzw. Besteuerung bei der Betriebsaufgabe
Je nach der gewählten Rechtsform kommen unterschiedliche steuerliche Bestimmungen zur Anwendung, woraus sich in weiterer Folge auch eine unterschiedliche Steuerbelastung ergibt.
Steuervergleich Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft
Der Gewinn von Einzelunternehmen sowie der Gewinnanteil der Gesellschafter von Personengesellschaften wird in voller Höhe mit dem Einkommensteuertarif besteuert. Je nach Einkommenshöhe komme unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung, daher wirkt auf das gesamte Einkommen immer ein durchschnittlicher Mischsteuersatz.
Tarifstufen Einkommen in Euro |
Grenzsteuersatz |
11.000 und darunter |
0 Prozent |
über 11.000 bis 18.000 |
25 Prozent |
über 18.000 bis 31.000 |
35 Prozent |
über 31.000 bis 60.000 |
42 Prozent |
über 60.000 bis 90.000 |
48 Prozent |
über 90.000 bis 1.000.000 |
50 Prozent |
über 1.000.000 |
50 Prozent (seit 2020) |
Beispiel: Der steuerliche Gewinn des Einzelunternehmers beträgt € 75.000,00. Die daraus errechnete Steuerlast beträgt € 25.680,00. Das ergibt eine durchschnittliche Steuerlast von 34,24%. Stand Jän. 2020.
Gewinne bei Kapitalgesellschaften werden auf Ebene der Gesellschaft mit 25% Körperschaftsteuer belastet. Verbleibt der Gewinn in der Gesellschaft erfolgt keine weitere Besteuerung. Erst bei einer etwaigen Gewinnausschüttung an natürliche Personen kommt die Kapitalertragssteuer iHv 27,5% zur Anwendung. Dieses „zeitverzögerte“ Besteuern, wird innerhalb der GmbH oftmals als steuerlicher Vorteil gesehen. Jedoch ist zu bedenken: Die Gesamtsteuerbelastung innerhalb einer GmbH zum einzelnen Gesellschafter beläuft sich auf 45,625% auf jeden einzelnen Euro. Um jedoch bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft durchschnittlich diese Steuerlast zu erreichen, müssen die Gewinne je Steuerindividuum ungefähr € 350.000,00 betragen.
Es ist außerdem zu bedenken, dass bei einer Kapitalgesellschaft ein Gesellschafter auch als Geschäftsführer agieren kann und hierfür einen Gesellschafter-Bezug erhält, der wiederum den GmbH-Gewinn schmält und somit auch die Steuerlast, aber im Anschluss auf Ebene des Geschäftsführers mit Einkommensteuer besteuert wird. Eine generelle Aussage, welche Rechtsform steuerliche wirklich den größten Vorteil bringt, kann nicht getätigt werden – es ist immer vom Gesamtbild des Unternehmens bzw. der Unternehmer abhängig.
Neben der Besteuerung gibt es noch weitere Punkte, die bei der Wahl der Rechtsform berücksichtigt werden sollten:
- Wer sind die Unternehmensgründer und wie wollen diese in welchem Ausmaß vergütet werden?
- Was tun, wenn von den Gesellschaftern unterschiedliche Ausgangssituationen mitgebracht werden? Wer bringt was ein? Wer arbeitet wieviel im Unternehmen mit?
- Wie können Investoren bzw. neue Gesellschafter beitreten oder auch austreten?
- Welche Haftungen werden von wem übernommen?
- Welche Tätigkeitsfelder/Betrieben sollen abgebildet werden?
- Wie muss das Rechnungswesen aufgebaut werden?
Sie brauchen hier bei der Beantwortung Hilfe? Wir sind gerne Ihr Wegbegleiter!
Tipp: Da sich die persönlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern können, ist es wichtig die Rechtsform in regelmäßigen Abständen zu hinterfragen und neu zu bewerten.