BMF-Erlass: Weitere Anpassung der Zinssätze um 0,50%

Das Bundesministerium für Finanzen hat am 3.2.2023 einen neuen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Der Basiszins wurde auf 2,38 % erhöht und die zuvor genannten Zinsen werden auf 4,38 % angehoben. 

 

Die Höhe der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§§ 212 Abs 2, 212a Abs 9, 205 Abs 2, 205a Abs 4, 205c Abs 5 BAO). Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz. Folgende Zinssätze ergeben sich aufgrund des Beschlusses des Rates der Europäischen Zentralbank vom 2.2.2023, der eine weitere Erhöhung um 0,50 % vorsieht. Die Wirksamkeit ist ab 8.2.2023. 

Anwendbare Zinssätze ab 8.2.2023

  • Stundungszinsen gemäß § 212 Abs 2 BAO: 4,38% (bis 30.6.2024 gemäß § 323c Abs 13 BAO)
  •  Anspruchszinsen gemäß § 205 Abs 2 BAO: 4,38%
  •  Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs 9 BAO: 4,38%
  • Beschwerdezinsen gemäß § 205a Abs 4 BAO: 4,38%
  •  Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c Abs 5 BAO: 4,38% (Anwendung gemäß § 323 Abs 75 BAO)

 

Überblick der Veränderung der Zinssätze seit 2016 

Wirksamkeit ab Basiszinsatz Stundungszinsen (§ 212 Abs 2 BAO) Aussetzungszinsen (§212a Abs 9 BAO) Anspruchszinsen (§ 205 Abs 2 BAO) Beschwerdezinsen (§ 205a Abs 4 BAO) Umsatzsteuerzinsen (§ 205c Abs 5 BAO)
16.03.2016 -0,62 % 3,88 % 1,38 % 1,38 % 1,38 %
01.07.2021 – 0,62 % 1,38 & 1,38 % 1,38 % 1,38 %
27.07.2022 – 0,12 % 1,38 % 1,88 % 1,88 % 1,88 % 1,88 %
14.09.2022 0,63 % 2,63 % 2,63 % 2,63 % 2,63 % 2,63 %
02.11.2022 1,38 % 3,38 % 3,38 %  3,38 %  3,38 %  3,38 % 
21.12.2022 1,88 % 3,88 % 3,88 % 3,88 % 3,88 % 3,88 %
08.02.2023 2,38 %  4,38 % 4,38 % 4,38 % 4,38 % 4,38 %

 

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