Ab Freitag, den 27.03.2020, 17 Uhr können unter anderem Ein-Personen-Unternehmer, neue Selbstständige und freie Dienstnehmer über die Wirtschaftskammer Mittel aus dem Härtefall-Fonds beantragen. Unter welchen Voraussetzungen Sie als Unternehmer Anspruch haben und welche Unterlagen Sie für die Antragstellung bereithalten sollen, erfahren Sie im nachfolgenden Blogartikel.
Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise. Er unterstützt all jene Selbststständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragstellerinnen und Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.
Auf der Seite der WKO werden alle Informationen bereitgestellt, die Antragstellerinnen und Antragsteller benötigen.
Wer kann eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds beantragen?
Beim Härtefall-Fonds wird auf den Unternehmer bzw. die Unternehmerin abgestellt. Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:
- Ein-Personen-Unternehmer
- Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
- Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
- Neue Selbstständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
- Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
- Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
Informationen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Non-Profit-Organisationen:
Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefall-Fonds erfolgt anhand eigener Förderrichtlinien. Diese werden von den zuständigen Ministerien noch ausgearbeitet. Über den Zeitpunkt der Antragstellung für diese beiden Gruppen wird es gesonderte Informationen geben.
Welche Anspruchskriterien gelten?
Die rechtliche Basis für die Förderung aus dem Härtefall-Fonds ist die entsprechende Richtlinie.
In dieser ist festgelegt, welche Voraussetzungen man nachweislich erfüllen muss, um eine Förderung zu bekommen. Grundsätzlich umfasst das Selbstständige, die von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen sind.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind nachfolgende Punkte zu erfüllen (gilt analog für freie Dienstnehmer):
- Rechtmäßig selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal ob Kammermitglied oder nicht)
- Unternehmensgründung bis 31.12.2019 – Zeitpunkt: Eintragung der Gewerbeberechtigung oder Aufnahme unternehmerische Tätigkeit
- Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
- Härtefall: Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
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Obergrenze: Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen maximal 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen. Dafür wird ein Nettoeinkommenswert von 33.812 Euro jährlich als Obergrenze herangezogen. Der Nettoeinkommenswert ist aus dem letztgültigen Steuerbescheid (2017 oder jünger) zu nehmen. Mehr Infos in der Richtlinie
- Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung – Einkünfte von zumindest 5.527,92 Euro p.a.
- Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro), z.B. aus Vermietung und Verpachtung
- Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
- Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19
- Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit (für etwaige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei Kleinstunternehmen) UND des Härtefall-Fonds ist ausdrücklich möglich.
- Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefall-Fonds UND der mit 15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen – eine spätere Anrechnung ist möglich
- Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisierungsbedarf – die URG Kriterien (Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein
Von einer Förderung ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen:
- Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung möglich ab 27.03., 17:00 Uhr)
- Bei einem Nettoeinkommen zwischen 5.527,92 Euro p.a. und 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
- Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro
- Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.
- Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung):
- Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
- Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.
Der Steuerbescheid muss zumindest für das Steuerjahr 2017 oder jünger vorliegen.
Die Details zu den Voraussetzungen für eine Förderung sowie die Unterlagen, die Sie zur Beantragung der Förderung benötigen, finden Sie auf der Seite der WKO.
So funktioniert die Antragstellung
Die Wirtschaftskammer wickelt die Förderungen für die Bundesregierung ab. Dafür werden einige Daten zur Identifikation des Förderwerbers gebraucht. Bitte halten Sie folgende Unterlagen für die Beantragung bereit:
- Haben Sie einen WKO-Benutzeraccount? Falls ja, geben Sie diesen beim Einstieg ins Formular an. Dann ersparen Sie sich das Ausfüllen einiger Daten. Sie können aber auch ohne WKO-Benutzeraccount einsteigen.
- Ihre persönliche Steuernummer
- Ihre KUR ODER GLN:
Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“.
Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten. Wirtschaftskammer-Mitglieder bzw. alle Unternehmer, die eine Wirtschaftskammer-Zugehörigkeit haben, finden ihre GLN auch öffentlich unter: firmen.wko.at
Als Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen. - Halten Sie bitte auch Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Identifikation bereit. Nachdem Sie den Antrag fertig ausgefüllt und abgeschickt haben, werden Sie ein Mail bekommen, in dem Sie um diesen Identifikationsnachweis gebeten werden.
- Sind die Daten eingetragen, klicken Sie am Ende des Formulars auf “Einreichen”.
- Danach erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail. Aber Achtung: Das ist noch keine Zusage für die Förderung.
- In diesem Mail erhalten Sie auch einen Link, wo Sie binnen 72 Stunden Ihren Identifikationsnachweis hochladen müssen. Andere Variante: Sie laden den unterschriebenen Antrag hoch.
Sobald die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung, und bei Erfüllen der Förderrichtlinien wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen.
Durch Ausfüllen des Online-Formulars auf der Seite der WKO wird das Prozedere der Antragsstellung in Gang gesetzt.
Nach erfolgter positiver Rückmeldung zur Antragsstellung erfolgt die Auszahlung – außer Wochenende und Feiertag – in kürzester Zeit.
Zugang zum USP beantragen
Mit der verpflichtenden E-Zustellung sollte jeder Unternehmer seit 1. Jänner 2020 seinen Zugang zum USP beantragt haben (wir haben berichtet).
Sollten Sie noch keine Registrierung beim USP vorgenommen haben, können Sie dies nachholen. Sie benötigen dafür eine Handysignatur oder einen Finanz-Online-Zugang:
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/home/registrieren.html
Ein Finanz-Online-Zugang kann über den nachfolgenden Link beantragt werden:
https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung und versuchen zu unterstützen, so gut wir können!