Was ist die E-Zustellung 2020 und welche Schritte sind zu setzen?

Die Digitalisierung durchdringt immer mehr Bereiche unseres täglichen Lebens. Seit 1.1.2020 sind Unternehmen verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Dafür benötigen sie ein elektronisches Postfach – „MeinPostkorb“ – ein zentrales und sicheres Postfach für behördliche Schriftstücke (zB von Gerichten und Verwaltungsbehörden im Rahmen der Hoheitsverwaltung).

Langt ein elektronisches Dokument im Postfach ein, erhalten Sie zukünftig eine Nachricht per E-Mail. Sie können dann per Link das Dokument herunterladen, ansehen, weiterleiten, drucken und archivieren. Jeder Unternehmer findet sein Postfach auf dem Unternehmerserviceportal (USP) unter www.usp.gv .at. 

Was ist zu tun, um in Zukunft für elektronische Schriftstücke von Behörden empfangsbereit zu sein?

Das elektronische Postfach muss aktiviert werden. Jeder Unternehmer bzw. jede Unternehmerin kann das Postfach auf dem Unternehmerserviceportal (USP) unter www.usp.gv.at einrichten. 

  • Die Aktivierung einer Bürgerkarte bzw Handy-Signatur ist entweder persönlich bei einer Registrierungsstelle (zB Bezirksamt, Finanzamt) oder über FinanzOnline möglich.
  • Eine Registrierung am USP kann entweder mit der Handy-Signatur/Bürgerkarte, über einen bestehenden FinanzOnline-Zugang oder über das Finanzamt erfolgen. Dabei ist der USP-Administrator zu benennen.
  • Nach erfolgter Anmeldung im USP mittels Handy-Signatur/Bürgerkarte erfolgt die Registrierung zur elektronischen Zustellung unter „Mein Postkorb“ und die Freischaltung durch Hinterlegung einer E-Mail-Adresse, an die künftig eine Verständigung über den Eingang neuer Nachrichten geschickt wird.
  • Damit die E-Post abgeholt werden kann, muss zumindest ein Anwender als Postbevollmächtigter hinterlegt werden. Der USP-Administrator kann auch andere Personen (zB Mitarbeiter) als Postbevollmächtigte anlegen.

Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in dieser gedenke ich zu leben. 
Albert Einstein

Erledigungen der Finanzbehörde gemäß BAO werden weiterhin in FinanzOnline zugestellt und zusätzlich zur Information über „MeinPostkorb“ angezeigt.

Wer ist von der E-Zustellung ausgenommen?

Ausgenommen von der verpflichtenden E-Zustellung sind Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, die von der Kleinunternehmerregelung (Umsatzgrenze € 35.000 netto ab 2020) Gebrauch machen, und jene Unternehmen, die nicht über die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen (internetfähige Hardware und Internetzugang) verfügen.

Privatpersonen haben ein Wahlrecht und können als zusätzlichen Service neben der Papierzustellung auch eine elektronische Zustellung wählen. Sie sind berechtigt, mit Gerichten und Verwaltungsbehörden für jene Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Bundessache sind (zB Meldebestätigung, Strafregisterauszug, RSa- und RSb-Briefe), elektronisch zu verkehren. Jedem Privaten steht ein elektronisches Postfach „MeinPostkorb“ am Bürgerserviceportal HELP.gv.at zur Verfügung.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung und versuchen zu unterstützen, so gut wir können!

Kontaktieren Sie uns gerne aus ganz Österreich in unserer Steuerberatungskanzlei in Graz unter +43 316 23 21 29 – 00 oder schreiben Sie uns.