Graz beschließt Soforthilfepaket für Grazer Unternehmer
Die Stadt Graz möchte den ansässigen Unternehmern rasch und unkompliziert Unterstützung anbieten. Dazu wurden unter anderem Erleichterungen bei Nutzungsgebühren von Gastgärten, Abgaben von Wasser sowie Stromabgaben, Mieten oder öffentliche Gebühren erlassen.
Beschlossene Punkte zur Soforthilfe für Grazer Unternehmen
- Für den Betrieb von Gastgärten im öffentlichen Raum fallen für Grazer Gastronomen ab der Eröffnung bis zum Jahresende 2020 keine Nutzungsgebühren an. Bereits eingezahlte Beiträge werden den Gastronomen baldigst rückerstattet. (Höhe der erlassenen Gebühren: 600.000 Euro)
- Die Stadt Graz reduziert für betroffene Grazer Unternehmen die Abgaben für Wasser bis Ende des Jahres 2020 um 20 %. (Höhe der erlassenen Abgaben: 700.000 Euro)
- Die Energie Graz richtet für Stromabgaben einen Notfonds für Wirtschaftstreibende ein, die aufgrund des Coranavirus in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Außerdem finden bei Zahlungsverzug keine Stromabschaltungen bei Grazer Unternehmen statt. (Höhe des Fördertopf 200.000 Euro)
- Die Nutzungsentgelte für den öffentlichen Raum, die für geplante Veranstaltungen im heurigen Jahr an die Stadt Graz erfolgen sollten, werden zur Gänze rückerstattet bzw. nicht eingehoben. (Höhe der erlassenen Entgelte: 150.000 Euro)
- Die Standgebühren bei Bauernmärkten werden für die nächsten zwei Monate ausgesetzt. (Höhe der erlassenen Gebühren: 300.000 Euro)
Abhängig von der Regelungen zur Schließung bzw. Offenhaltung von Betrieben lt. Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, werden bezahlte Gebühren in Gutschriften umgewandelt. Formlose Anträge können an lebensmittelreferat@stadt.graz.at gestellt werden. - Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus stark betroffen und in städtischen Objekten eingemietet sind, wird die Miete für die Dauer der Verkehrsbeschränkung erlassen. Die Stadt Graz appelliert auch an andere VermieterInnen, sich mit den Grazer Unternehmen in dieser Ausnahmesituation solidarisch zu zeigen und den Mietzins zu reduzieren oder ebenfalls zu erlassen. (Höhe der erlassenen Mietkosten: 400.000 Euro)
- Zur Stärkung des Einzelhandels wird eine Kampagne ins Leben gerufen, die die Grazer Bevölkerung dafür sensibilisieren soll, erst nach der Wiedereröffnung der Geschäfte bei Händlern in Graz einzukaufen. (Kosten: 80.000 Euro)
- Damit Grazer Wirtschaftstreibende weiter liquide bleiben, wird allen Unternehmen, die eine Mietförderung der Stadt Graz bewilligt bekamen, die bis zum Jahr 2020 zugesagte Fördersumme sofort ausbezahlt. (Auszahlungen in Höhe von: 300.000 Euro)
- Auch Wirtschaftstreibenden, die die Coworking-Space-Förderung der Stadt Graz erhalten, wird die zugesagte Fördersumme für das Jahr 2020 umgehend ausbezahlt. Da in Coworking-Spaces vermehrt Einzelunternehmer eingemietet sind, unterstützt diese Maßnahme vor allem die Erhaltung der Liquidität bei Grazer EPU. (Auszahlungen in Höhe von: 120.000 Euro)
- Bis auf Widerruf finden keine Kontrollen der Tickets in den öffentlichen Verkehrsmitteln und der Parktickets in der blauen und grünen Zone der Stadt Graz statt. So werden Unternehmen unterstützt, deren MitarbeiterInnen nach wie vor zu ihrem Arbeitsort gelangen müssen.
- Eine eigens eingerichtete Corona Service-Hotline der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung gibt speziell Grazer Unternehmen Auskunft über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten. Die Hotline ist von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt unter:
+43 664 60 872 4884 oder +43 664 60 872 4820.
Details zu den Maßnahmen finden Sie auf der Website der Stadt Graz.