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In welchem Zeitraum Sie den Härtefall-Fonds Phase 3 mit Handy Signatur beantragen können

Der Härtefall-Fonds, die Unterstützung der Bundesregierung für schwer getroffene Selbständige, geht in Phase 3. Die Betrachtungszeiträume sind Juli bis September 2021. Mit dem Förderinstrument sollen Unternehmerinnen und Unternehmer Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten erlangen. Beantragung nur mit persönlicher Handy Signatur möglich. 

Seit 2. August und bis einschließlich 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) rückwirkend beantragt werden.

Seit 2.8.2021 bis 31.10.2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli bis September 2021) beantragt werden. Gefördert wird der Nettoeinkommensentgang pro Betrachtungszeitraum mit max € 2.000, mindestens jedoch € 600. Bei Nebeneinkünften über € 2.000 erfolgt keine Förderung mehr. Für den Zeitraum 16.6.2021 bis 30.6.2021, der durch die Auszahlungsphase 2 nicht mehr gedeckt ist, kann die Förderung für Juli 2021 um 50% erhöht werden.

Für die Antragstellung ist eine persönliche Handy-Signatur erforderlich.

Für Fragen wenden Sie sich gerne an uns. Link zur Beantragung finden Sie auf der Seite der Wirtschaftskammer Österreich.