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Härtefall Fonds Phase 4: Bis 2. Mai 2022 ist eine Antragstellung möglich

Der Härtefall-Fonds geht in die Verlängerung. Von 1. Dezember bis 2. Mai 2022 ist eine Antragstellung möglich. Der Antrag ist persönlich mit der eigenen Handy-Signatur zu stellen. 

Stand: 6. Dezember

Mit der Neuauflage des Härtefall-Fonds geht eine wesentliche Krisenunterstützung für Selbstständige in die Verlängerung. Für weitere fünf Betrachtungszeiträume – nämlich November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 – ist die Antragstellung nun seit 1. Dezember bis 2. Mai 2022 möglich. Bis zu diesem Tag wird auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein.


Erhöhte Mindestförderung für November und Dezember

Die Mindestförderhöhe beim neu aufgelegten Härtefall-Fonds beträgt 600 Euro. Das Förder-Kriterium der „wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19“ besteht weiterhin, das bedeutet, dass entweder ein Umsatzeinbruch von 40 % vorliegen muss oder laufende Kosten nachweislich nicht gedeckt werden können.

Für die ersten beiden Betrachtungszeiträume im Lockdown, November und Dezember 2021, wurde eine Sonderregelung getroffen: für diese beiden Monate beträgt die Mindestförderhöhe 1.100 Euro, es muss ein Umsatzeinbruch von 30 % vorliegen.

Unverändert bleibt die Identifizierung des Förderwerbers mittels seiner digitalen Handy-Signatur.

Bitte beachten Sie: Die Antragsstellung und Auszahlung ist laut Wirtschaftskammer aufgrund von technischen Wartungsarbeiten von Dienstag, 7. Dezember, ca. 14:00 Uhr, bis Montag, 13. Dezember, ca. 8:00 Uhr, nicht möglich. 

Ein Überblick über alle weiteren zur Verfügung stehenden Unterstützungsmaßnahmen finden Sie im Artikel Corona-Unterstützungs-Schirm: Welche Hilfen für Unternehmen bis März 2022 in die Verlängerung

Weiterführende Informationen, wie die am häufigsten gestellten Fragen dazu, finden Sie auch auf der Website des BMF. 

Die Richtlinie zum Härtefallfonds können Sie auf der Seite der Wirtschaftskammer einsehen. 

Die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds ist seit 1. Dezember über das Antragsformular möglich. Weiterführende Informationen, wie die am häufigsten gestellten Fragen dazu, finden Sie auf unserer Website

Wir unterstützen gerne

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Kontaktieren Sie uns gerne aus ganz Österreich in unserer Steuerberatungskanzlei in Graz unter +43 316 23 21 29 – 00 oder schreiben Sie uns.