Wie Sie sich als Selbstständige vor der Rückzahlung von Kinder-Betreuungsgeld schützen
Wie lange möchten oder können Sie zu Hause bleiben, um Ihren Nachwuchs zu betreuen? Für Selbstständige stellt sich die Frage oft anders. Wie schnell kann ich wieder zurück ins Berufsleben, um meine Kunden und Kundinnen zu betreuen?
Gerade in One-Woman-Unternehmen sind die Fragen rund um Kinderbetreuungsgeld brisant. Wie kann das Kinderbetreuungsgeld (KBG) auf die eigene Lebenssituation angepasst werden, ohne am Ende eine böse Überraschung zu erleben?
Keine Mahnung, keine Erinnerungsschreiben, keine Nachfristen
Wie der Standard berichtete häufen sich zur Zeit die Beschwerden bei der Sozialversicherung, die Kinderbetreuungsgeld bei Selbstständigen rigoros zurückfordert. Die Warnungen im Vorfeld bleiben nämlich aus. Wie es soweit kommen kann? Die Zuverdienstgrenze wird in den meisten Fällen zwar eingehalten, auf die monatsweise Aufschlüsselung wird aber vergessen. Diese ist der SVA laufend zu übermitteln. Wenn eine monatliche Abgrenzung nicht vorliegt, werden die gesamten Jahreseinkünfte herangezogen. Das führt dazu, dass auch Zeiten außerhalb der Karenz in der Berechnung berücksichtigt werden. Mit einem Schlag liegt die Selbstständige Mutter über der Zuverdienstgrenze. So auch bei Katy Bayer, selbstständige Grafikerin, die ihre Geschichte dem Standard erzählt hat.
Kinderplanung gemeinsam mit dem Steuerberater
Drei Schritte sind für das sorgenfreie Beziehen von Kinderbetreuungsgeld aus unserer Sicht wesentlich:
- Steuerberater über den Bezug informieren
- Zuverdienstgrenze einhalten
- Monatliche Aufschlüsselung der Umsätze für die SVA vorbereiten
Achtung
Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld müssen jährliche Zuverdienstgrenzen eingehalten werden:
Für das Kinderbetreuungsgeld-Konto gelten zwei Grenzen:
– der allgemeine Grenzbetrag von 16.200 Euro jährlich.
– der individuelle Grenzbetrag von 60 % Ihrer maßgeblichen Einkünfte aus dem relevanten Kalenderjahr vor der Geburt. Ist der berechnete individuelle Grenzbetrag höher als 16.200 Euro jährlich, dann können Sie während des gesamten Bezugszeitraumes des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes diesen entsprechend höheren jährlichen Zuverdienst erzielen.
Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld dürfen Ihre maßgeblichen Einkünfte den Grenzbetrag von 6.800 Euro (bis 2016: 6.400 Euro) jährlich nicht übersteigen.
Wird die jeweils relevante jährliche Zuverdienstgrenze überschritten, droht eine nachträgliche Rückforderung!
Das Bundeskanzleramt stellt einen Kinderbetreuungsgeld-Online-Rechner zur Verfügung. Dieser Online-Rechner bietet Ihnen die Möglichkeit, zahlreiche unterschiedliche Optionen durchzurechnen, damit Ihnen die Entscheidung leichter fällt. Die Ergebnisse sind allerdings Richtwerte. Selbstständige sollen in der Kinderplanung nicht auf ihre Zahlen vergessen und sich früh genug mit dem Steuerberater in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne.
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