Steuer auf Immobilien – aus für 10jährige Spekulationsfrist

Die Immobilienertragssteuer in der Höhe von 30 % kommt in Österreich seit 1. April 2012 bei Verkäufen von Grundstücken, Wohnungen, Häuser oder Baurechten zur Anwendung.  

Mit der Immobilienetragssteuer wurde die Spekulationsfrist in Österreich abgeschafft. Immobilienverkäufe werden seitdem mit 30 % Steuer belastet. Alt-Grundstücke (vor 31. März 2002 angeschafft) sind ausgenommen. Berechnen Sie gerne vorab die Steuerlast mit dem Immobilienrechner

 Wie sagte schon Maximilien de Béthune, duc de Sully:

Politik ist die Kunst stets neue Gründe für Steuern zu entdecken. 

Von der Steuerlast ausgenommen bleiben auch Gebäude, die als Hauptwohnsitz des Verkäufers/der Verkäuferin dienen und selbst hergestellte Gebäude. Alle Ausnahmen können auf der Seite des Bundeskanzleramts nachgelesen werden. 

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