Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge nutzen
Betriebliche Altersvorsorge wird von Kleinen und Mittleren Unternehmen selten genutzt und das obwohl Mitarbeiter und Unternehmen profitieren. Im Ergebnis werden durchschnittlich 30 % bis 60 % mehr Pension ausbezahlt und das bei gleichem Aufwand für das Unternehmen.
Nur rund 20 Prozent der Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) nützen den Vorteil einer betrieblichen Altersvorsorge. Einer der Gründe dafür liegt im Informationsmangel über die steuerlichen Begleitvorschriften. Hier eine knappe Darstellung des Modells:
Abgabenbelastung reduziert verfügbare Mittel für private Vorsorge
Eine Gehaltserhöhung oder eine Gewinnausschüttung führen stets zu einer Abgabenbelastung. Lohnnebenkosten, Sozialversicherung und Steuer führen dazu, dass meistens weniger als rund 50 Prozent der Bruttoerhöhung (bzw. Entnahme/Dividende) beim Mitarbeiter (Gesellschafter-Geschäftsführer) ankommen. Aus dem Blickwinkel des Unternehmens sind es meist weniger als 40 Prozent. Diese Belastung des Aktiveinkommens führt dazu, dass dann nur ein geringer Teil der Vergütung tatsächlich im Rahmen einer privaten Vorsorge angespart werden kann.
Betriebliche Vorsorge als optimale Lösung
Wird anstelle einer Gehaltserhöhung oder Gewinnausschüttung eine Vorsorgeleistung zugesagt/gewährt, so stellt dies keinen Zufluss dar. Beiträge hierfür unterliegen also keinen Lohnnebenkosten, keinen Sozialversicherungsbeiträgen und keiner Einkommenssteuer. Erst bei Pensionsantritt sind diese abgabenpflichtig (Zufluss-Prinzip). Da in der Pension geringere Sozialversicherungsanteile anfallen und die meisten Pensionisten dann eine niedrigere Steuerprogression haben, entsteht in Summe ein beachtlicher Vorteil. Durchschnittlich 30 Prozent bis 60 Prozent mehr Pension (netto) bei gleichem ursprünglichem Aufwand für das Unternehmen
Eine Vorschau auf einen möglichen Vorteil aus einer Firmenpension können Sie online und kostenfrei hier berechnen: www.pericon.at– ein Service von PERICON GmbH in Kooperation mit BVNet– Kompetenznetzwerk Betriebliche Vorsorge.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne für Graz, Graz Umgebung und der Steiermark unter +43 316 23 21 29 – 00 oder per Mail an kanzlei@sw-beratung.at.
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