Bis wann ist die Einkommen-Steuererklärung 2018 einzureichen?
Je nach Einkunftsart müssen Steuerpflichtige, die nicht in einem Unternehmen beschäftigt sind und/oder zusätzliche Einkünfte beziehen, eine Einkommensteuererklärung samt Beilage(n) beim Finanzamt abgeben. Die bezahlte Einkommensteuer wird damit erklärt. Die Frist geht online bis 30. Juni 2019. Mit Steuerberater endet die Frist erst Ende März 2020.
Das Formular E1 und die jeweils erforderlichen Beilagen bilden zusammen die Einkommensteuererklärung.
E1a Beilage für betriebliche Einkünfte
E 1a-K Beilage für Kleinbetriebe
E 1b Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
E 1c Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
E 1 kv Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen
E 11 Beilage für Beteiligungseinkünfte
E 108c Antrag auf Geltendmachung einer Forschungsprämie
Die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung 2018 (Pflichtveranlagung) hat bis 30.6.2019 zu erfolgen. Ist die elektronische Übermittlung nicht zumutbar, kann die Erklärung auch unter Verwendung der amtlichen Formulare bis 30.4.2019 eingereicht werden. Diese Frist ist mit 30. April 2019 allerdings schon abgelaufen. Grundsätzlich kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.
TIPP: Für all jene Steuerpflichtige, die durch eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater vertreten sind, gilt eine generelle Fristverlängerung bis 31.3.2020 bzw 30.4.2020 für die Steuererklärungen 2018. Es ist zu beachten, dass für Steuernachzahlungen bzw -guthaben bereits ab dem 1.10.2019 Anspruchszinsen iHv derzeit 1,38 Prozent zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden – je nachdem, ob es sich um eine Nachzahlung oder eine Gutschrift handelt. Besprechen Sie die Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne aus ganz Österreich in unserer Steuerberatungskanzlei in Graz unter +43 316 23 21 29 – 00 oder schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Sie!
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!