Frist 30.9.2021: Was bei der Abrechnung der Investitionsprämie zu beachten ist
Wer den Antrag auf Gewährung einer 7% bzw 14%igen COVID-19-Investitionsprämie erfolgreich bis zum 28.2.2021 beim Austria Wirtschaftsservice (aws) eingebracht hat, steht nun vor der Herausforderung, die erforderliche Abrechnung nach der Investition bzw. nach dem Investitionsdurchführungszeitraum rechtzeitig und richtig zu erledigen. Alle, die ihre Investition(en) bis 30.6.2021 bereits in Betrieb genommen und bezahlt haben, müssen zwingend bis 30. September abrechnen. Was Sie bei der Abrechnung zur Investitionsprämie beachten sollen, finden Sie im nachfolgenden Artikel.
Sämtliche Investitionen, für die eine Förderzusage besteht und die vor dem 1.7.2021 in Betrieb genommen und bezahlt (unbeschadet allfälliger Haftrücklässe) wurden, sind zwingend bis zum 30.9.2021 elektronisch über den aws-Fördermanager abzurechnen. Ab dem 1.7.2021 in Betrieb genommene und bezahlte Investitionen sind dann jeweils innerhalb einer Frist von 3 Monaten abzurechnen.
Mehr zur Abrechnung finden Sie in der Anleitung, die von dem aws als Download zur Verfügung gestellt wird. Die wichtigsten Punkte hier im Überblick:
- Förderungszusage: Unter der Projektnummer wird die vorläufige Zuschusshöhe für 7%ige und 14%ige Investitionen aufgelistet. Allerdings besteht in jenen Fällen, in denen noch keine Förderungszusage vorliegt, das Problem, dass solange kein aufrechter Fördervertrag vorliegt auch keine Abrechnung möglich ist.
- Vertragsanpassung: Sollte es bei Durchführung der Investition zu Änderungen in der Zuordnung von 14%ige auf 7%ige Investitionen gekommen sein, muss der Vertrag im Rahmen der Abrechnung entsprechend angepasst werden, in dem die Kostenpositionen umgewandelt werden bevor mit der Abrechnung fortgefahren werden kann. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass eine mit 7% beantragte Investition nicht nachträglich in eine 14%ige Schwerpunktinvestition umgewandelt werden kann.
- Erfassung Investitionen: In jeweils eigenen Abschnitten entsprechend den vier Kategorien 7%, 14% ÖKO, 14% DIG, 14% Life sind die Investitionen gemäß den zugehörigen Rechnungen einzeln zu erfassen. Für eine größere Anzahl an Rechnungen wird auch eine Excel-Vorlage angeboten, in denen die erforderlichen Informationen wie Gegenstand der Rechnung/Leistungsumfang, Lieferant, Finanzierungsart, Kostenkategorie/Art der Investition, Betrag netto und brutto, Vorsteuerabzugsberechtigung, Datum der ersten Maßnahme, Datum der Rechnung, Datum der Bezahlung und Datum der Inbetriebnahme anzuführen sind. Nach dem Excel-Import scheinen die erfassten Rechnungszeilen in den zugehörigen Kategorien auf. Wenn kein rotes Dreieck bei einer Rechnungszeile aufschient, wurden alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt.
- Zugegeben, in der Praxis werden Rechnungen von einzelnen Lieferanten wohl mitunter nicht nur einer einzigen sondern unterschiedlichen Investitionskategorien zuzuordnen sein.
Da steckt nun wirklich viel Detailarbeit drinnen, um diese Zuordnung mit Hilfe von Leuchtstift oder Einzelaufstellungen für den Bearbeiter nachvollziehbar zu gestalten. Auch wenn die Rechnungen im Rahmen der Abrechnung über den Fördermanager der aws zunächst nicht vorzulegen bzw hochzuladen sind, so kann doch die aws in weiterer Folge für genehmigte und abgerechnete Investitionen Rechnungen anfordern. Hier gilt es die 10-jährige (!) Aufbewahrungspflicht ab dem Kalenderjahr der Auszahlung zu beachten. Nicht übersehen werden darf, dass die Abrechnung einer I-Prämie von über € 12.000 die Bestätigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters benötigt.
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