Was der Ausfallsbonus III umfasst und wer diesen beantragen kann
Ab 30 % Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2021 und 40 % im Jänner 2022 können betroffene Unternehmen mit dem Ausfallsbonus Ersatz erhalten. Einen Überblick über alle Fristen zur Antragstellung finden Sie im nachfolgenden Artikel.
Stand: 5. Dezember
Der Ausfallsbonus wird für die Kalendermonate November 2021 bis März 2022 verlängert (Ausfallsbonus III). Er ist monatlich mit € 80.000 gedeckelt und beträgt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen mindestens € 100. Der Bezug von Kurzarbeitsbeihilfe kann den Ausfallsbonus aufgrund der Deckelung verringern. Es ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% (in den Monaten November und Dezember 2021) bzw 40% (ab Jänner 2022) zum Vergleichsmonat notwendig und die Ersatzrate beträgt je nach Kostenstruktur der Branche (Branchenliste, wie beim Ausfallsbonus II folgt noch) zwischen 10% und 40%. Der Ausfallsbonus umfasst nur einen Bonus, keinen Vorschuss auf den FKZ 800. Beantragbar ist der Ausfallsbonus ab dem 10. des Folgemonats bis zum 9. des Viertfolgemonats.[1] Um die Fristen besser im Auge zu behalten, dürfen wir Ihnen eine kurze Übersicht geben:
beantragbar | |||
Ausfallsbonus III | Vergleichszeitraum | von | bis |
November 2021 | November 2019 | 10.12.2021 | 09.03.2022 |
Dezember 2021 | Dezember 2019 | 10.01.2022 | 09.04.2022 |
Jänner 2022 | Jänner 2020 | 10.02.2022 | 09.05.2022 |
Februar 2022 | Februar 2020 | 10.03.2022 | 09.06.2022 |
März 2022 | März 2019 | 10.04.2022 | 09.07.2022 |
[1] FAQ des BMF zum Ausfallsbonus III (https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/ausfallsbonus.html#ausfallsbonusIII).
Stand Ausfallsbonus und Fixkostenzuschuss 2021
Der Antrag zum Fixkostenzuschuss ist aufgrund der Anforderungen kein Antrag, der rasch übermittelt werden kann, sondern tendenziell eher erst im Zuge des Jahresabschlusses vom Steuerberater erledigt wird und sonst eher mehr Kosten als Nutzen stiftet. Aufgrund des finanziellen Engpasses, der daraus bei den betroffenen Unternehmen entstehen kann, hat die Bundesregierung nun reagiert. Mit dem selbstständig vom betroffenen Unternehmen beantragbaren Ausfallbonus sollen Unternehmen 30 % des Umsatzausfalles im Vergleich zum jeweiligen Monat des Jahres 2019 ersetzt bekommen. Dies ist für den Zeitraum 1.1.2021 bis 30.06.2021 geplant und gilt, wenn das Unternehmen einen Umsatzausfall von mindestens 40 % verzeichnet. Wichtig: Wird für die Monate November und Dezember 2020 ein Ausfallbonus beantragt, kann später kein Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen beantragt werden.
Wenn wir für Sie tätig werden dürfen, geben Sie uns bitte so schnell wie möglich Bescheid, um rechtzeitig den Ausfallbonus für November, Dezember und Jänner zu beantragen. Die Antragsfrist endet mit 15. April 2021.
Doris Wagner, SW Steuerberatung
Verdoppelung des Ausfallbonus für den Monat März
Für März 2021 wird mit dem sog. „Märzbonus“ der Ausfallbonus von 15 % auf 30 % erhöht und der derzeitige Deckel des Zuschusses von 30.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben.
Ausfallbonus soll schnell liquide Mittel schaffen
Laut aktuellem Stand soll der Ausfallbonus ab 16. Februar über FinanzOnline beantragbar sein (bis zum 15. des drittfolgenden Monats möglich) und zwar selbst ohne Steuerberater. Die 30% Ersatzquote bestehen aus 15% Ausfallsbonus im engeren Sinn und die restlichen 15 % stellen einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 (=Fixkostenzuschuss II) dar. Der Ausfallbonus ist mit EUR 60.000,00 gedeckelt.
Im Vergleich zum Fixkostenzuschuss kann der Ausfallbonus vom betroffenen Unternehmen selbstständig beantragt werden. Ein Steuerberater ist verpflichtend für den Antrag des Fixkostenzuschusses beizuziehen! Es ist auch möglich nur 15 % vom Ausfallbonus zu beantragen, um später keinen Fixkostenzuschussantrag vom Steuerberater abgeben zu müssen.
Doris Wagner, SW Steuerberatung
Verpflichtung: Unternehmen, die den Ausfallbonus beantragen, müssen auch einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss II stellen. Daneben soll es auch die Möglichkeit geben, ohne Vorschuss nur den Zuschuss zu beantragen (ohne FKZ II-Antrag). Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des Fixkostenzuschuss II-Antrages.
Der Vorschuss wird bei Beantragung des Fixkostenzuschuss II auf den vorläufig auszuzahlenden Betrag von 80% der ersten Tranche angerechnet werden. Wurde die erste Tranche bereits ausbezahlt, erhalten Unternehmen keinen Vorschuss.
Übrigens: Der EU-Beihilfendeckel von 800.000 Euro wurde auf 1,8 Mio. Euro angehoben.
Für große Unternehmen steht alternativ das Modell des Verlustersatzes mit bis zu 3 Mio. Euro zur Verfügung.
Der Ausfallbonus im Überblick
- Der Ausfallsbonus kommt Unternehmen mit einem monatlichen Umsatzausfall von 40% zugute.
- Als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss 800.000 umfasst der Ausfallsbonus sowohl einen direkten Zuschuss als auch einen Vorschuss zur Liquiditätssicherung für die Monate November 2020 bis Juni 2021 (monatsweise Beantragung).
- Über FinanzOnline kann damit eine Liquiditätshilfe von bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragt werden.
- Für März 2021 gibt es einmalig die Möglichkeit, bis zu 80.000 Euro Förderung zu beziehen.
Die Eckpunkte aufgeschlüsselt
- Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von zumindest 40% im Kalendermonat. Dieser wird im Vergleich zum Umsatz des entsprechenden Kalendermonats März 2019 bis Februar 2020 zum entsprechenden Monatsumsatz 2021 ermittelt.
- Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzrückganges
– davon 15% bzw. die Hälfte als Ausfallsbonus
– sowie 15% bzw. die Hälfte als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 - Die Maximalhöhe dieser Förderung beträgt pro Monat 60.000 Euro. Davon werden maximal 30.000 Euro als Zuschuss sowie maximal 30.000 Euro als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 ausbezahlt.
- Für März 2021 gibt es einmalig einen erhöhten Bonus von 30% beziehungsweise max. 50.000 Euro. Mit dem optionalen Vorschuss auf den FKZ 800.000 in Höhe von 15% (max 30.000 Euro) beträgt die Förderhöhe für März 45% Ersatz des Umsatzausfalls beziehungsweise max. 80.000 Euro. Eine Beantragung für März ist ab 16. April möglich.
- Die Beantragung erfolgt wie beim Umsatzersatz über FinanzOnline, monatsweise und ist jeweils ab 16. des folgenden Monats bis zum 15. des drittfolgenden Monats möglich, daher erstmals vom 16. Februar bis 15. April 2021 für Jänner. Die Beantragung für November und Dezember 2020 ist in derselben Antragsfrist wie für den Jänner möglich.
- Der Ausfallsbonus kann optional ohne Vorschuss-Komponente beantragt werden, es kann somit auch nur der Bonus beantragt werden.
- Der Bonus kann auch mit dem Verlustersatz kombiniert werden.
- Der Antrag kann durch den Unternehmer/die Unternehmerin selbst ohne Steuerberater erfolgen
- Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt bei Beantragung des Vorschusses im Nachhinein durch einen Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftsprüfer bei Abgabe des Fixkostenzuschuss 800.000-Antrages.
- Verpflichtung: Unternehmen, die den Vorschuss zum Fixkostenzuschuss 800.000 beantragen, müssen sich verpflichten, den Antrag für den Fixkostenzuschuss 800.000 bis zum 31.12.2021 zu stellen (wird der FKZ nicht beantragt, ist der Vorschuss zurückzuzahlen).
- Die Gewährung eines Vorschusses ist ausgeschlossen, wenn bereits ein FKZ 800.000 oder ein Verlustersatz beantragt wurde.
- Der Ausfallsbonus steht nicht für die Monate November und Dezember 2020 zu, wenn in diesem Zeitraum ein Umsatzersatz beantragt wurde. Wird für November oder Dezember 2020 ein Ausfallsbonus beantragt, kann später kein Umsatzersatz für indirekt Betroffene beantragt werden.
Details unter: BMF-Ausfallsbonus oder fragen Sie direkt bei uns nach!