Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergungsleistungen
Für Nächtigungen in Hotels, Pensionen und Gästehäusern beträgt der Umsatzsteuersatz seit 1. November wieder 10 Prozent. Dasselbe gilt für das Frühstück, wenn dieses im Nächtigungspreis eingerechnet ist.
Von 1. Mai 2016 bis 31. Oktober 2018 betrug die Umsatzsteuer für Beherbergungsleistungen 13 %. Nun wurde der Satz wieder auf 10 % herabgesetzt.
Wieder 10 % Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen
Ab 1. November 2018 wird der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen wieder auf 10 % gesenkt (in der Zeit zwischen 1.5.2016 bis 31.10.2018: 13 %). Ist der Preis für ein Frühstück im Beherbergungsentgelt enthalten, fallen dann dafür ebenfalls nur 10 % Umsatzsteuer an. Dies hat Auswirkungen auf den Pauschalbetrag für Nächtigungen iHv € 15,00. Von diesem Pauschalbetrag können ab 1. November 2018 nur mehr € 1,36 statt derzeit € 1,65 heraus gerechnet werden.
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