Wann und wie ein Antrag über den Corona Familienhärtefonds gestellt werden kann
Ist durch den Corona-Lockdown die Erwerbstätigkeit weggefallen und sind Kinder zu versorgen, kann der Familienhärtefonds helfen. Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stellt seit April 2020 30 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds für den Corona-Familienhärtefonds zur Verfügung.
Seit 15. April 2020 kann eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärtefonds beantragt werden.
Voraussetzungen
- Grundvoraussetzung:
Die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Österreich und bezieht zum Stichtag 28. Februar 2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe. - Für unselbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28. Februar 2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet. - Für selbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ. - Das aktuelle Nettoeinkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.
Zur Ermittlung der Höhe der Zuwendung wird als Basis ein Familienfaktor errechnet, der aus der Zusammensetzung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familie gebildet wird.
- Faktor 1 für den/die Antragstellerin
- Faktor 0,6 für den zweiten Elternteil
- 0,4 für alle Kinder unter 10 Jahren
- Faktor 0,6 für alle Kinder zwischen 10 und 15 Jahren
- Faktor 0,8 für alle Kinder über 15.
- Dieser Familienfaktor wird mit 300 multipliziert und ergibt die monatliche Zuwendung pro Monat für die jeweilige Familie, maximal jedoch 1.200 € pro Monat
- Beispiel : Ein Paar plus ein Kind unter 10 Jahren würde den Familienfaktor 1 + 0,6 +0,4 erhalten – daher erhält diese Familie 600 € an Unterstützung.
Einkommensgrenzen: Wann hat man keinen Anspruch auf den Familien Härtefallfonds / Corona Familienhärteausgleich?
- Einelternhaushalt + 1 Kind 1.600,00 €
- Einelternhaushalt + 2 Kinder 2.000,00 €
- Einelternhaushalt + mehr Kinder 2.800,00 €
- Paar + 1 Kind 2.400,00 €
- Paar + 2 Kinder 2.800,00 €
- Paar + mehr Kinder 3.600,00 €
Antragstellung
Der Antrag erfolgt per E-Mail an corona-hilfe@bmafj.gv.at und muss folgendes enthalten:
- Antragsformular: Bitte unterschreiben Sie das Antragsformular. Statt der Unterschrift können Sie uns auch die Kopie (Foto) Ihres Lichtbildausweises übermitteln.
- Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird (sollte sich der IBAN auf der Rückseite befinden, bitte auch ein Foto der Rückseite mitschicken)
- Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28. Februar 2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder eine Kopie der Sozialpartnervereinbarung (oder eine Bestätigung des Dienstgebers über die Kurzarbeit/ Kurzarbeitsvereinbarung mit dem Dienstgeber)
- Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung (Förderzusage der WKÖ)
- Einkommensbelege für den jeweils anderen im Haushalt lebenden Elternteil:
- bei Arbeitslosigkeit/Kurzarbeit nach 28. Februar 2020: Einkommensbeleg per 28. Februar 2020 (= Lohn/-Gehaltszettel Februar) und Beleg der AMS-Leistung bzw. Nachweis über die Kurzarbeit
- bei Erwerbstätigkeit: Einkommensbeleg (= Lohn-/Gehaltszettel) von März 2020 oder aktueller bzw. bei Selbstständigen Einkommensteuerbescheid 2017 oder aktueller
- bei Empfang erwerbsbedingter Transfers (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Alterspension, Wochengeld bei Mutterschutz, Pflegekarenzgeld, Bildungskarenzgeld, Krankengeld): Beleg darüber von März 2020
Antragsformular, Informationsblatt und Richtlinie finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums.
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