Kilometergeld in Österreich – Wie hoch ist es und welche Voraussetzungen müssen für den Bezug gegeben sein?

Jeder Arbeitnehmer, für den bei Dienstfahrten oder Dienstreisen private Fahrtkosten entstehen, hat ein Recht auf einen Kostenersatz durch den Dienstgeber. Bei Benützung des eigenen Fahrzeuges, können die amtlichen Kilometergelder bis zu 30.000 km steuerfrei ausbezahlt werden.
Für alle Kosten, die bei der Benutzung des privaten Fahrzeugs aufkommen, sind die amtlichen Kilometergelder eine Pauschalabgeltung.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Um zu einer Steuerfreiheit des Kilometergelds zu gelangen, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- eine Dienstreise liegt vor
- der amtliche Höchstsatz wird nicht überschritten
- die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat für den Betrieb des Fahrzeuges selbst aufzukommen
- ein Fahrtenbuch oder sonstige Unterlagen zum Nachweis der für das Unternehmen gefahrenen Kilometer liegt vor
Amtliches Kilometergeld, welches steuerfrei ausbezahlt wird, gibt es nicht nur für Autofahrer. Auch Radfahrer, Motorradfahrer, Mitfahrer und sogar Fußgänger können dieses anfordern.
Mit dem amtlichen Kilometersatz werden die nun aufgezählten Aufwendungen abgegolten:
- Abschreibung/Wertverlust
- Benzin und Öl
- Wartung und Reparaturen aufgrund des laufenden Betriebs
- Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen, Schneeketten usw.)
- Autoradio, Navigationsgerät
- Steuern und Gebühren
- Alle Versicherungen (inklusive Kasko-, Insassen-, Rechtsschutzversicherung)
- Mitgliedsbeiträge diverser Autofahrerclubs
- Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)
- Parkgebühren und in- sowie ausländische Mautgebühren
Entscheidet sich ein Arbeitnehmer für den gerade erklärten amtlichen Kilometersatz, so kann er mit dem Nachweis eines Fahrtenbuchs, welches beweist, dass die tatsächlich anfallenden Kosten höher sind als der Kilometersatz, die Differenz beim Finanzamt fordern.
So hoch ist das Kilometergeld in Österreich pro gefahrenem Kilometer
Kraftfahrzeugtype |
Kilometergeld in Euro |
PKW |
0,42 |
Motorfahrräder und Motorräder |
0,24 |
Mitfahrerinnen/Mitfahrer |
0,05 |
Fahrrad |
0,38 |
Für weitere Details fragen Sie gerne bei uns nach.
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