E-Mobilitätspaket 2019/2020 Teil 2 – wie hoch die Förderungen für E-PKW und E-Bike für Unternehmen und Privatpersonen in Österreich sind

Privatpersonen und Unternehmen erhalten Förderungen für die Anschaffung von E-PKW und E-Bike. Steuerliche Vorteile für Unternehmer ergeben sich aufgrund der Vorsteuerabzugsfähigkeit der Anschaffung sowie der laufenden Aufwendungen. Für Mitarbeiter enfällt außerdem der Sachbezugswert. 

Die formalen Voraussetzungen bzw. den Ablauf zur Förderungsbeantragung, um eine Förderung für E-PKW oder E-Bike zu erhalten haben wir im letzten Fachnews-Beitrag behandelt. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Höhe der Förderung für Privatpersonen und Betriebe und mit den steuerlichen Vorteilen, die ein E-Fahrzeug für Unternehmen mit sich bringt. 

Förderung für Privatpersonen

Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-PKW, E-Mopeds/Motorräder und E-Transporträder. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge mit aus Strom erneuerbaren Energieträgern betrieben werden müssen. Hybridfahrzeuge mit Dieselantrieb sind ausgeschlossen. Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf € 50.000 nicht überschreiten.

 

Bundesförderung für E-Fahrzeug

€ 1.500

Elektro- und Brennstoffzellen

€ 750

Plug-In-Hybrid und Range Extender + Reichweitenverlängerer

€ 500

E-Motorrad

€ 350

E-Moped

€ 200

E-Transportrad

Bundesförderung für E-Ladestation

€ 200

Intelligentes Ladekabel

€ 200

Wallbox (Heimladestation in Ein-/Zweifamilienhaus

€ 600

Wallbox in Mehrparteienhaus

 

Hinweis: für die Anschaffung reiner Elektro-PKWs zur Privatnutzung, die in Niederösterreich angemeldet werden, gibt es zusätzlich eine Landesförderung NÖ bis zu € 1.000!

 

Förderung für Betriebe 

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Die Förderhöhe ist ident mit jener der Privatpersonen, wobei der Bruttolistenpreis  60.000 nicht überschreiten darf.

 

Steuerliche Vorteile:

Aus steuerlicher Sicht sprechen mehrere Gründe für den Umstieg auf Elektromobilität. Neben dem  Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der motorbezogenen Versicherungssteuer bestehen noch folgende Vorteile:

  • Vorsteuerabzug für E-PKW bei Unternehmern

Erwirbt ein Unternehmer ein Elektroauto (Co2-Emissionswert von 0g/km), besteht seit 2016 die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug, welcher sowohl die Anschaffungskosten oder die Leasing-Aufwendungen als auch die laufenden Betriebskosten umfasst.

Übersteigt der Anschaffungspreis eines Elektroautos € 80.000 inkl USt, entfällt die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug zur Gänze. Bei Anschaffungskosten zwischen € 40.000 und € 80.000 brutto steht zwar der volle Vorsteuerabzug zu, jedoch erfolgt für den € 40.000 übersteigenden Teil im Jahr der Anschaffung eine aliquote Korrektur mittels Aufwandseigenverbrauch. Kleinunternehmer oder unecht steuerbefreite Unternehmer (zB Ärzte) können keine Vorsteuern in Abzug bringen.

Für die Anschaffung einer betriebseigenen Ladestation für Elektroautos steht der volle Vorsteuerabzug zu. Die Aufwendungen für Strom als Treibstoff von reinen Elektrofahrzeugen sind grundsätzlich in voller Höhe vorsteuerabzugsfähig.

  • Kein Sachbezugswert für Mitarbeiter

Für die Privatnutzung eines Elektro-Dienstfahrzeuges entfällt der Sachbezug(bei PKW 1,5% oder 2 % der Anschaffungskosten). Dies führt zu einer Einsparung der Lohnnebenkosten beim Dienstgeber und einer Erhöhung des Nettogehalts bei den Mitarbeitern (Reduktion der Bemessungsgrundlage max € 960/Monat). Werden private E-Fahrzeuge beim Arbeitgeber unentgeltlich geladen, liegt kein Sachbezug vor.

Beispiel PKW mit Verbrennungsmotor versus Elektro-PKW:

 

Elektro-PKW

PKW mit Verbrennungsmotor

Netto-Listenpreis

33.583

33.583

Händlerförderung

-1.500

 

20% USt

0

6.717

NoVA

0

2.588

Brutto-Listenpreis

32.083

42.888

Bundesförderung

-1.500

 

Endpreis

30.583

42.888

Differenz/Ersparnis

12.305

 

Die Ersparnis der laufenden Kosten ist noch nicht berücksichtigt! 

Eine zusätzliche Ersparnis ergibt sich durch Wegfall der motorbezogenen Versicherungssteuer von € 429 pa und eine Ersparnis an Treibstoffkosten, da die Stromkosten (durchschnittliche kWh € 0,4) deutlich unter den Benzinkosten liegen.

Quellennachweis bzw. wichtige Links

Förderungsaktion für Private

Förderungsaktion für Betriebe

 

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne aus ganz Österreich in unserer Steuerberatungskanzlei in Graz unter +43 316 23 21 29 – 00 oder schreiben Sie uns. 

 

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