Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind jene Ausgaben, die den Erhalt des eigenen Einkommens sicherstellen. Dazu zählen Arbeitsmittel und Werkzeuge, Arbeitszimmer, Aus- und Fortbildung, Umschulung, Computer, doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten, Fachliteratur, Fahrtkosten, Fehlgelder, Beiträge für Interessenvertretungen, Internet, Reisekosten, Sprachkurse, Studienreisen, Telefon usw.
Von den Arbeitsmitteln bis zum Telefon können Ausgaben, die beruflich veranlasst sind in der Einkommensteuererklärung oder der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber hat jedem Steuerpflichtigen eine Pauschale von € 132 pro Jahr eingeräumt, der automatisch abgezogen wird, wenn keine Werbungskosten geltend gemacht werden. Sind die Kosten höher können die Einzelposten summiert und abgezogen werden.
Zu den Werbungskosten gehören ebenso Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die mit dem Verkehrsabsetzbetrag nicht abgegolten sind. Dazu zählen Pendlerpauschale und Pendlereuro. Darüber hinaus werden Beiträge für Berufsverbände und Interessensvertretungen zu den Werbungskosten gezählt.
Arbeitsmittel: Vom Computer bis zum Smartphone
Wird für Arbeitsmittel mehr als 400 Euro ausgegeben, etwa weil man einen Computer beruflich nutzt, kann diesen nur verteilt auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer beträgt zumindest drei Jahre. Darüber hinaus ist für Computer und Smartphone ein Privatanteil zu berücksichtigen, der geschätzt werden kann, beispielsweise in einem Verhältnis von 40 Prozent Privat und 60 Prozent beruflich. Konkret bedeutet das, dass bei einem Computer, der 2.400 Euro kostet und über drei Jahre abgeschrieben wird, 480 Euro an Werbungskosten pro Jahr geltend gemacht werden können.
Wie besagt ein italienisches Sprichwort:
Gedanken zahlen keine Steuern.
Einige Berufsgruppen können für die Dauer des Dienstverhältnisses folgende pauschale Werbungskosten* geltend machen:
Berufsgruppe | Prozentsatz | Höchstbetrag in € |
Artist | 5 | 2.628 |
Bühnenangehörige, Schauspieler, Filmschauspieler | 5 | 2.628 |
Fernsehschaffende, regelmäßig auf dem Bildschirm | 7,5 | 3.942 |
Forstarbeiter, Förster, Berufsjäger | 5 | 1.752 |
Forstarbeiter mit Motorsäge | 10 | 2.628 |
Hausbesorger | 15 | 3.504 |
Journalisten | 7,5 | 3.942 |
Musiker | 5 | 2.628 |
Vertreter *) | 5 | 2.190 |
Heimarbeiter | 10 | 2.628 |
Mitglieder Stadt/Gemeinde/Ortsvertretung | 15 | min 438 – max 2.628 |
Expatriates | 20 | 10.000 |
*) Aufgrund eines VfGH-Erkenntnisses gilt ab 2018 nun auch für Vertreter, dass das Werbungskostenpauschale um die vom Arbeitgeber steuerfrei ausbezahlten Kostenersätze (wie zB Kilometergeld, Tages- und Nächtigungsgelder) gekürzt wird.
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