Wo man regional einkaufen kann und für welche Dienstleistungen ab 1.1. 2021 10 % Umsatzsteuer gelten soll
Amazon ist nicht immer die günstigste und beste Alternative, allerdings siegt die Plattform meist aufgrund der Bequemlichkeit, die die Einkäufer darauf genießen. Wir unterstützen die Initiative „Regional einkaufen“ und möchten einen Überblick über diverse Websites geben, wo bewusste Shopper in der Steiermark bzw. in Österreich fündig werden können.
Möchte man regional shoppen, kann man Google zu rate ziehen. Die erwünschten Ergebnisse befinden sich aber allerdings oft erst sehr abgeschlagen auf Seite 10 oder weiter hinten. Die Suchmaschinenoptimierung regionaler Shops ist also noch offen.
In der Steiermark hat die Wirtschaftskammer die Initiative „Steirisch einkaufen“ aufgegriffen und eine Informationsseite dazu erstellt. Dort findet sich einen Datenbank für den Onlineeinkauf. Ebenso erhält man ein Verzeichnis zu Dienstleistungsbetrieben, Gastronomie und Notdiensten. Wem Nachhaltigkeit am Herzen liegt wird ziemlich sicher am Marktplatz von green market fündig werden. Am Online-Marktplatz sind bereits mehr als 100 Partnerbetriebe der unterschiedlichen Branchen aus der Steiermark vertreten. Die Händlerplattform „Regionale Shops“ aus der Steiermark bietet ebenfalls Produkte regionaler Händler an und listet auch touristische Angebote.
Online Shops in Österreich
Die Autorin Nunu Kaller hat mit „Nunus Ladenliste“ eine Liste mit allen österreichischen Geschäften erstellt, die einen Onlineshop besitzen und kontaktlos liefern können. Sortiert werden können die Händler nach Kategorien wie Mode, Elektronik oder auch Dienstleistungen.
Eine ähnliche Auflistung von regionalen Händlern mit Webshops bietet die niederösterreichische Agentur Edelweiss. Weitere Verzeichnisse tragen ähnliche Namen, etwa die „Shop-Liste“ von Gorilla Network und das „Österreichische Online-Verzeichnis“ der Agentur Medani. Zu Beginn der Pandemie gründeten die Buchhändler Thalia, Morawa und Libri die Initiative „Shop daheim„, die ebenfalls den stationären Handel, der in Österreich und Deutschland liefert, auflistet.
Auch der Österreichische Handelsverband hat eine Liste namens „Retail“ zusammengestellt, auf der 5.000 Webshops aus Österreich kategorisiert und von A bis Z gelistet werden. Ebenfalls zu finden ist dort eine Liste österreichischer Online-Marktplätze.
Österreichische Händlerplattform, die sich nicht auf regionale Produkte beschränken, sind beispielsweise Shöpping von der Post AG und All-I-Want.
Wir verweisen in diesem Beitrag bewusst nicht vorrangig auf das medial sehr präsente Kaufhaus Österreich. Selbstverständlich können Sie ihr Glück dort versuchen.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 10 % aus COVID-19-StMG soll Einkaufen ab 1.1.2021 noch attraktiver machen
Zur Stärkung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie aus ökologischen Lenkungsüberlegungen soll ab 1.1.2021 ein ermäßigte Steuersatz von 10% für Reparaturdienstleistungen einschließlich Ausbesserung und Änderung betreffend Fahrräder (inkl E-Bikes, aber nicht Krafträder mit Motoreinsatz), Schuhe, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche (zB Bettwäsche, Tischdecken, Polsterbezüge, Vorhänge) gelten.
Nicht umfasst sind Lieferungen oder Werklieferungen, da der Entgeltsanteil für Material dabei mehr als 50% des Gesamtentgelts ausmacht.
Verlängerung der 5%igen Steuersätze im Bereich Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen
In der Gastronomie wird der bereits gültige 5%ige Steuersatzes um ein Jahr bis 31.12.2021 verlängert. Darunter fallen die Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken iSd § 111 GewO, die Zustellung und Bereitstellung zur Abholung von warmen Speisen und offenen Getränken, der Gassenverkauf von Speiseeis in Stanizel und Becher, Catering, Würstelstand, Schutzhütten, Kantine und die landwirtschaftliche Gastronomie (Buschenschank).
Ebenso umfasst von der Verlängerung sind Beherbergungsbetriebe sowie die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke.
Verlängerung des 5%igen Steuersatzes um ein Jahr bis 31.12.2021 für Kultur in unverändertem Leistungsumfang. Verlängerung des 5%igen Steuersatzes um ein Jahr bis 31.12.2021 für Publikationen, wobei dies nicht für Zeitungen und andere periodischen Druckschriften gilt.
Die Beschlussfassung des COVID-19-StMG soll noch im Dezember 2020 erfolgen.