Finanzamt – da geht es um das liebe Geld
Das Finanzamt zieht Steuern ein und überprüft die Steuererklärungen. Je nach Sitz der natürlichen oder juristischen Person werden unterschiedliche Steuern eingehoben.
Das Finanzamt ist eine Behörde. Als Behörde ist das Finanzamt für die Verwaltung und Einziehung von Steuern zuständig.
Zu den Hauptaufgaben zählen der Kontakt zu steuerpflichtigen Personen und die Überprüfung der Steuererklärung. Als steuerpflichtig gelten alle natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich.
Wie sagte Fernandel:
Erst beim Abfassen der Steuererklärung kommt man dahinter, wie viel Geld man sparen würde, wenn man gar keines hätte.
Es werden unterschiedliche Finanzämter unterschieden:
Das Wohnsitzfinanzamt ist jenes Finanzamt in dessen Bereich der Abgabenpflichtige den Hauptwohnsitz hat. Es hebt Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge und Kammerumlage ein.
Das Betriebsfinanzamt ist für eine Körperschaft (GmbH, AG, etc.) oder eine Personengesellschaft (OG, KG, etc.) zuständig. Die Zuständigkeit orientiert sich nach dem Sitz der Geschäftsleitung.
Dort werden beispielsweise Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Kapitalertragssteuer und Kammerumlage eingehoben.
Das Lagefinanzamt ist für die Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) aus Vermietung und Verpachtung sowie für Einheitswertfeststellungen zuständig. Es orientiert sich nach der Betriebsstätte bzw. der Lage des Grundstücks.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne in unserer Steuer- und Wirtschaftskanzlei in Graz unter +43 316 23 21 29 – 00 oder schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@sw-beratung.at.
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