UPDATE: Wie ist der Stand der Abwicklung des Härtefall-Fonds durch die WKO und sind Lockerungen der Zugangsvoraussetzungen geplant?
Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie über den aktuellen Stand zur Abwicklung der Härtefall-Fonds informieren. Bis heute Morgen wurden unter wko.at/haertefall-fonds über 85.000 Anträge eingereicht. Davon konnten bereits rund 90 % positiv abgeschlossen und zur Auszahlung gebracht werden. Die weiteren Anträge werden jeweils tagesaktuell bearbeitet und ebenfalls zur Auszahlung gebracht. Laut WKO wird darauf hingewiesen, dass für alle Berechtigten ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Härtefall-Fonds läuft in Phase 1 mit unveränderten Kriterien weiter!
Der Härtefall-Fonds wird in der Phase 1 weiterhin stark in Anspruch genommen. Es gelten für diese Phase weiterhin die in der Förderrichtlinie angeführten Anspruchsvoraussetzungen: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
Nach Ostern startet Phase 2 des Härtefall-Fonds mit neuen Kriterien!
Die WKO verhandelt im Augenblick mit der Bundesregierung die Kriterien für die nach Ostern startende Phase 2 des Härtefall-Fonds. Diese werden voraussichtlich noch diese Woche bekannt gegeben. Dann wird es Klarheit darüber geben, unter welchen Voraussetzungen die Entschädigungen von bis zu 2.000 Euro pro Monat für entgangene Umsätze bzw. Einkünfte zu erhalten sein werden. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass der Kreis der Berechtigten durch eine Lockerung der Zugangsvoraussetzungen erweitert wird.
Über die Details werden wir Sie nach Erlassen der neuen Förderrichtlinien unverzüglich informieren.
Mehr Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen für den Härtefall-Fonds erhalten Sie in unserem letzten Artikel, der die Modalitäten und Kriterien zusammenfasst.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung und versuchen zu unterstützen, so gut wir können!
Kontaktieren Sie uns gerne aus ganz Österreich in unserer Steuerberatungskanzlei in Graz unter +43 316 23 21 29 – 00 oder schreiben Sie uns.