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Welche Coronahilfen über den Sommer in die Verlängerung gehen

Die Bundesregierung hat eine Fortführung der Corona-Unterstützungen in angepasster Form angekündigt. Die entsprechenden Richtlinien werden also vorbereitet. Im nachfolgenden Beitrag gibt es die angekündigten Regelungen im Überblick. Verlängerungen wurden für Ausfallbonus, Härtefallfonds, Verlustersatz und Garantien angekündigt.  

Die angekündigten Regelungen im Überblick:

Ausfallbonus

  • Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)
  • Wegfall Vorschuss FKZ Teil: nur noch Bonus (Ersatz des Umsatzausfalls)
  • Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall (bisher nur 40 %)
  • Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischem Rohertrag (10 %, 20 %, 30 % und 40 %)
  • Deckel: 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro)
  • Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus + KUA dürfen maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben
  • Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden vom FKZ 800.000 übernommen

Zum Ausfallbonus bisher. 

Verlustersatz

  • Verlängerung: 6 Monate (Juli – Dezember)
  • Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall
  • Deckel: 10 Millionen Euro (beihilfenrechtlicher Rahmen)

Beim Verlustersatz ab Juli wird es – wie es derzeit aussieht – weder zu einer Erhöhung der Deckelung von EUR 10 Mio. kommen, noch zu einer Änderung der Berechnungsform. Unternehmen, die einen Fixkostenzuschuss 800.000 bezogen haben, können ab Juli auf den Verlustersatz umsteigen.

Härtefall-Fonds

  • Verlängerung („Phase 3“): 3 Monate (Juli – September)
  • Eintrittskriterium: 50 % Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
  • Betrag: 600 Euro (statt bisher 1.100 Euro inklusive Comeback-Bonus und Zusatzbonus); maximal 2.000 Euro
  • Zeitraum: ab 1. Juli (für 15. Juni bis 30. Juni gibt es einen automatisierten Ersatz)
  • Beantragungszeitraum: ab 2. August bis Ende Oktober 2021
  • Neu: Handysignatur

Ab 2. August und bis einschließlich 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) rückwirkend beantragt werden.

Zum Härtefallfonds bisher. 

Garantien

  • VO-Ermächtigung für Haftungsrahmen bis 31.12.2021 verlängert
  • Stundungen bis 31.12.2021 möglich

Sobald die Richtlinien vorliegen informieren wir Sie zeitgerecht. 

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