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Überblick Corona-Unterstützung für Unternehmer: Welche Unternehmenshilfen angeboten werden

Ein Überblick über die branchenübergreifenden Maßnahmen zur Unterstützung für Unternehmer finden Sie im nachfolgenden Artikel. 

Stand: 25. Mai

Zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen wurden von der Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie getroffen. Diese wurden permanent adaptiert und daher ist die Beantragung unterschiedlicher finanzieller Hilfen mitunter komplex und unübersichtlich geworden.  

Wir dürfen Ihnen die Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen (Erleichterungen, Zuschüsse, Garantien und Entlastungen) hier skizzieren:

  • Finanzamt: Einkommensteuer- und Körperschaftssteuervorauszahlungen können herabgesetzt bzw. auf Null festgesetzt werden, wenn die konkrete Betroffenheit gegeben ist. Darüber hinaus können Stundungen für die Abgabenentrichtung beantragt werden, wenn die konkrete Betroffenheit gegeben ist. Die automatische Verlängerung bereits gestundeter Abgaben geht bis 30.06.2021. Ein neues 2-Phasen Ratenzahlungsmodell für gestundete Abgaben wurde eingerichtet: Phase 1: 1.7. 2021 bis 30.9.2022, Phase 2: 1. 10. 2022 bis 30.6.2024. Die Beantragung des Ratenzahlungsmodells muss im Zeitraum von 10. Juni 2021 bis 30. Juni 2021 passieren.
  • Österreichische Gesundheitskasse: Zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten können Dienstgeber ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der ÖGK stunden lassen und/oder Ratenzahlung vereinbaren. Bisherige Corona-bedingte Stundungen / Ratenvereinbarungen laufen bis zum 30.06.2021; Beiträge für Jänner bis Mai 2021 können auf Antrag bis 30.06.2021 gestundet werden. Danach 2-Phasen-Ratenzahlungs-Modell auf Antrag möglich.

„Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
Aristoteles

All diese Anträge zur Erleichterung der liquiden Lage können wir für Sie vornehmen – bitte kontaktieren Sie uns zeitgerecht, wir werden uns darum kümmern. 

 

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