Wie sieht die Reorganisation Finanzverwaltung ab 1. Juli 2020 aus?

Die österreichische Finanzverwaltung soll ab 1. Juli 2020 neu strukturiert werden. Eine entsprechende Organisationsreform, die im Wesentlichen eine Zentralisierung und Konzentrierung der Agenden der bisher 40 Finanzämter und 9 Zollämter auf drei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit vorsieht, wurde Ende September vom Nationalrat verabschiedet. 

Finanz- und Zollverwaltung werden zentralisiert

Durch die Reform sollen an Stelle der 40 Finanzämter ab 1. Juli 2020 zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit treten – das „Finanzamt Österreich“ sowie das „Finanzamt für Großbetriebe“. Die neun bestehenden Zollämter sollen ebenfalls zu einer bundesweit zuständigen Abgabenbehörde, dem „Zollamt Österreich“ zusammengeführt werden. Für die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung sowie der Finanzstrafbehörde soll das „Amt für Betrugsbekämpfung“ errichtet werden. Vorgesehen ist des Weiteren ein Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge. Somit bleiben von den dem Finanzministerium unterstellten Dienststellen künftig fünf Ämter. Die bisherigen Finanzämter werden zu Dienststellen.

Ziel der Zentralisierung der Finanz- und Zollverwaltung ist die Bündelung der Kompetenzen, die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten sowie die Erhöhung der fachlichen Qualität. 

Die Neuordnung biete auch die Möglichkeit, Aufgaben in den ländlichen Raum zu übertragen, da die Finanzämter dort bestehen bleiben sollen.  Das Ergebnis sollen kürzeren Erledigungszeiten und mehr Qualität bei den Prüfungen sein.

 

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