Härtefall-Fonds Phase 2: Um welche Erleichterungen wurde die Soforthilfe für UnternehmerInnen ergänzt?
Der Härtefall-Fonds ist die Soforthilfe der Bundesregierung für die persönliche Lebenshaltung der Unternehmerinnen und Unternehmer. Die Phase 2 des Härtefall-Fonds startete am 20. April. Es wurden weitere Verbesserungen der Kriterien beschlossen. Die Richtlinienänderung wird so rasch wie möglich in die Online-Beantragung des Härtefall-Fonds eingearbeitet.
Beim Härtefall-Fonds blieben bisher bestimmte betriebliche Sondersituationen unberücksichtigt. Daher haben viele Unternehmerinnen und Unternehmern ihre Anliegen zur praktischen Umsetzung eingebracht. Die bis jetzt gültigen Regeln, haben wir bereits in unserem letzen Beitrag zusammengefasst.
Die Richtlinienänderung wird gerade umgesetzt und die relevanten Änderungen im Anschluss daran so rasch wie möglich in die Online-Beantragung des Härtefall-Fonds eingearbeitet.
Anträge können weiterhin über das Online-Formular unter wko.at/haertefall-fonds gestellt werden. Bereits eingereichte Anträge müssen vorerst nicht erneut eingereicht werden. Nach Vorliegen der neuen Richtlinie wird über Ihren Antrag entschieden. Es könnte sich möglicherweise eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation ergeben. Wenn Sie Ihren bereits getätigten Antrag zurückziehen möchten (z.B. weil der Antrag erst für einen späteren Betrachtungszeitraum gestellt werden soll), dann schreiben Sie bitte an die für Ihren Antrag zuständige Landeskammer eine Nachricht. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Geschäftsfall-Zahl, die Sie per Mail erhalten haben, an.
Was sind nun die praxisnahen Verbesserungen des Härtefall-Fonds Phase 2? Wie haben sich die Kriterien verändert?
Erweiterung des Betrachtungszeitraumes:
- Damit Unternehmer/innen, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).
- Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.
SW Tipp: Sollte es für Sie möglich sein, die Antragstellung noch etwas hinaus zu zögern, empfehlen wir Ihnen damit noch etwas zu warten. Da nun aufgrund der Erweiterung des Betrachtungszeitraumes, die Möglichkeit besteht, die Monate mit den geringsten Zahlungseingängen zu wählen und somit die Förderhöhe zu optimieren. Die Anträge zum Härtefall-Fonds Phase 2 können nach wie vor bis 31.12.2020 eingebracht werden.
Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018):
- In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.
- Davon profitieren alle Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
- Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
- Jungunternehmer/innen, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
- Alle Unternehmer/innen haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten.
SW Hinweis: Dieser Förderbetrag von 2.000,00 Euro steht jenen Unternehmen zu, die in dem letztgültigen Steuerbescheid ein durchschnittliches Netto-Einkommen pro Monat von 2.000,00 Euro ausweisen und im jeweiligen Betrachtungszeitraum keine Umsätze bzw. Neben-Einkünfte erzielen konnten.
Die Summe aus dem Nettoeinkommen eines Betrachtungszeitraumes zuzüglich dem Nettoeinkommen aus den Nebeneinkünften und zuzüglich der Förderung aus dem Härtefall-Fonds ist im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum mit 2.000,00 Euro begrenzt. Bitte beachten Sie, dass die errechnete Zuschusshöhe sich zur Einhaltung der Obergrenze entsprechend vermindert.
Berücksichtigung Familienhärteausgleich:
- Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.
- Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.
- Weitere Informationen zum Familienhärteausgleich und zur Beantragung finden Sie unter diesem Link.
- COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden und reduzieren möglicherweise den Förderbetrag.
SW Hinweise zur Antragstellung HHF Phase 2:
Für die Förderhöhe wird eine Berechnung von diversen Kennzahlen auf Basis des letzten rechtskräftigen Bescheides im Hintergrund vorgenommen. Bedenken Sie, dass ein Bescheid erst 4 Woche nach Bescheidzustellung rechtskräftig ist. Daher gilt für all jenen, die erst kürzlich einen aktuellen Bescheid erhalten haben, der im HFF Phase 2 berücksichtigt werden soll, mit der Antragsstellung zumindest 4 Wochen ab Bescheiddatum zu warten.Richtlinien und Hinweise im Antragsformulare sind vollständig zu lesen, da man die Angaben eidesstattlich erklärt und bei Falschangaben strafrechtliche Folgen eintreten können. Die eingetragenen Erträge/Betriebseinnahmen und Nebeneinkünfte im Betrachtungszeitraum sind nachvollziehbar für etwaige Überprüfung zu dokumentieren und 7 Jahre aufzubewahren. Basis hierfür sind je nach Gewinnermittlungsart die Zahlungseingänge oder die in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen. Details dazu sind in der Richtlinie erläutert.
Weitere Hilfsinstrumente der Bundesregierung
Anträge können weiterhin über das Online-Formular unter wko.at/haertefall-fonds gestellt werden. Weitere Details und das Formular zur Antragstellung finden Sie auf der Website der WKO.