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Welche erleichternde Schritte Unternehmer im Bereich Steuern und Sozialversicherung derzeit setzen können

Neben der Herabsetzung und Stundung von Steuerzahlungen im Bereich Finanzamtsabgaben sieht auch die Österreichische Gesundheitskasse Möglichkeiten zur vorübergehenden Erleichterung bei der Entrichtung der Beiträge vor. Alle Anträge können online erfolgen.  

Ihre Möglichkeiten zur Herabsetzung bzw. Stundung von Steuerzahlungen beim Finanzamt

Bei einer Glaubhaftmachung von Liquiditätsengpässen aufgrund der COVID-19-Pandemie kann die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, die Stundung oder Ratenzahlung einer Abgabe, die Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen sowie die Nichtfestsetzung bzw Herabsetzung von Säumniszuschlägen beantragt werden. Für einen solchen Antrag ist nun ein standardisiertes Formular durch das BMF veröffentlicht.

Der Antrag kann anschließend entweder per E-Mail  gesendet oder über Ihren FinanzOnline Zugang hochgeladen werden. Natürlich können die Anträge nach wie vor mittels der entsprechenden Funktionen in FinanzOnline direkt gestellt werden. Mit den neuen Möglichkeiten, entsprechende Anträge per E-Mail bzw über FinanzOnline einzureichen, soll eine rasche und unbürokratische Abwicklung gewährleistet werden.

Ihre Möglichkeiten zur Herabsetzung bzw. Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)

Anträge zur Stundung und Ratenzahlung könenn formlos schriftlich per E-Mail oder online unter https://www.sozialversicherung.gv.at/formgen/?portal=svsportal&LO=4&contentid=10007.853637 eingebracht werden.  Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann mittles Online-Formular (https://www.sozialversicherung.gv.at/formgen/?portal=svsportal&LO=4&contentid=10007.854309) beantragt werden. 

Automatische Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen bei ÖGK

Die Sozialversicherungsträger sind ebenfalls bemüht, bei Liquiditätsengpässen den Dienstgebern entgegenzukommen. Aktuell werden ausständige Beträge nicht gemahnt und sogar automatisch gestundet. Details zu den Maßnahmen der ÖGK samt Link zu den Formularen finden Sie in unserem Artikel Vorübergehende Erleichterungen für Dienstgeber durch die Österreichische Gesundheitskasse. Weitere aktuelle Informationen finden Sie ebenso auf der Homepage der ÖGK. 

Ihr SW-Team ist Ihnen gerne behilflich, Zahlungserleichterungen für Sie zu erwirken. Wir halten Sie laufend über die aktuellen Entwicklungen und weiteren Maßnahmen der Bundesregierung informiert.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung und versuchen zu unterstützen, so gut wir können!

Kontaktieren Sie uns gerne aus ganz Österreich in unserer Steuerberatungskanzlei in Graz unter +43 316 23 21 29 – 00 oder schreiben Sie uns.